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Gewerbesteuer - Was ist die Gewerbesteuer? Mit Rechenbeispielen!

Gewerbesteuer - Eine grundlegende Einführung

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Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland und betrifft alle Unternehmer, die gewerblich tätig sind. Die Gewerbesteuer ist ein essenzieller Bestandteil der deutschen Steuerlandschaft. Wir erklären Ihnen, was Gewerbesteuer ist, wie sie berechnet wird und warum sie gerade für Unternehmer von Bedeutung ist.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die Unternehmen in Deutschland auf ihren Gewinn zahlen müssen. Sie stellt eine der zentralen Einnahmequellen für die Kommunen dar. Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben – dazu gehören etwa Kapitalgesellschaften wie GmbHs, aber auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer. Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind freiberufliche Tätigkeiten wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Der Fokus auf gewerblich tätige Unternehmen macht die Gewerbesteuer zu einem festen Bestandteil im Steueralltag vieler Unternehmer.

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Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland. Auf gewerbesteuer.net erklären wir Ihnen wie die Gewerbesteuer berechnet wird.

Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist eine der entscheidenden Größen bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Jede Gemeinde in Deutschland legt ihren eigenen Hebesatz fest, wodurch die Steuerbelastung je nach Standort des Unternehmens erheblich variieren kann. Während große Städte häufig einen hohen Gewerbesteuer-Hebesatz haben, sind in ländlicheren Regionen meist geringere Hebesätze anzutreffen, was für viele Unternehmen bei der Standortwahl eine wichtige Rolle spielt. Ein Unternehmen kann in Deutschland etwa - einzig unterschieden am Standort der Firma - das mehr als das Dreifache an Gewerbesteuer im Vergleich zu einer genauso erfolgreichen Firma an einem anderen Standort in Deutschland zahlen.

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Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Um die Gewerbesteuer zu berechnen, wird zunächst der Gewinn des Unternehmens als Ausgangsbasis herangezogen. Dieser Gewinn wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst, um den sogenannten Gewerbeertrag zu ermitteln. Auf diesen Gewerbeertrag wird der Steuermessbetrag angewendet, welcher 3,5 % des Gewerbeertrags entspricht. Der nächste Schritt ist die Anwendung des Gewerbesteuer-Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde auf den Steuermessbetrag.

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Um alle Unternehmen gerecht zu behandeln, wird nicht der Gewinn der Gesellschaft mit Gewerbesteuer besteuert. Um den zu besteuernden Betrag zu ermitteln, werden dem Gewinn u.a. einerseits Werte hinzugerechnet (Hinzurechnungen) und andere von dem Gewinn abgezogen (Kürzungen). In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Beträge Sie zum Gewinn dazurechnen müssen. Mehr erfahren >

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Damit eine faire Besteuerung aller Unternehmen gewährleistet ist, wird nicht der Unternehmensgewinn direkt besteuert. Stattdessen wird der steuerpflichtige Betrag durch bestimmte Anpassungen ermittelt, indem zum Gewinn verschiedene Beträge hinzugefügt (Hinzurechnungen) oder abgezogen (Kürzungen) werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Kürzungen Sie vornehmen können. Mehr erfahren >

Standortwahl und Gewerbesteuer: Der Hebesatz als entscheidendes Kriterium

So kann die Entscheidung, sich in einer Gemeinde mit einem niedrigeren Hebesatz anzusiedeln, die Steuerlast deutlich reduzieren und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhöhen. Für Unternehmen, die eine hohe Flexibilität bei der Standortwahl haben, kann es sich daher lohnen, gezielt nach Gemeinden mit günstigen Gewerbesteuer-Hebesätzen zu suchen. Auch können Unternehmer bei einer erfolgreichen Firma prüfen, ob ein Standortwechsel, der eine niedrigere Gewerbesteuer zur Folge hätte, infrage kommt.

Rechenbeispiele für die Gewerbesteuer an unterschiedlichen Standorten

Betrachten wir eine GmbH, die einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro hat und keine Hinzurechnungen oder Kürzungen berücksichtigen muss.

Standort 1 mit einem Hebesatz von 200 %: Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % des Gewerbeertrags, also 3.500 Euro. Mit einem Hebesatz von 200 % ergibt sich eine Gewerbesteuer von 7.000 Euro (3.500 Euro x 200 %).

Standort 2 mit einem Hebesatz von 650 %: Auch hier beträgt der Steuermessbetrag 3,5 % des Gewerbeertrags, also 3.500 Euro. Mit einem Hebesatz von 650 % ergibt sich jedoch eine deutlich höhere Gewerbesteuer von 22.750 Euro (3.500 Euro x 650 %).

Das gleiche Unternehmen würde also am Standort 2 15.750 Euro mehr Gewerbesteuer zahlen.

Gewerbesteuer-Vorteil von Personengesellschaften und Einzelunternehmungen

Alle deutschen Unternehmen - also nicht nur Kapitalgesellschaften, wie etwa die GmbH, UG, AG oder KGaA, sondern auch Personengesellschaften, wie etwa die GbR, OHG oder die KG, oder auch Einzelunternehmungen - sind gewerbesteuerpflichtig. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmungen gibt es jedoch einen Freibetrag von 24.500 Euro, der vom Gewerbeertrag abgezogen werden kann, bevor der Steuermessbetrag berechnet wird. Dieser Freibetrag reduziert die Steuerbelastung und sorgt dafür, dass kleinere Unternehmen weniger stark durch die Gewerbesteuer belastet werden. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Freibetrag nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gilt – Kapitalgesellschaften wie die GmbH profitieren nicht von diesem Vorteil.

Rechenbeispiel für Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen mit Freibetrag

Betrachten wir eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmung, die einen Gewerbeertrag von 75.000 Euro hat. Bei dieser Unternehmung kann der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen werden, wodurch ein zu versteuernder Gewerbeertrag von 50.500 Euro verbleibt. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % des zu versteuernden Gewerbeertrags, also 1.767,50 Euro (50.500 Euro x 3,5 %). Mit einem Hebesatz von zum Beispiel 410 % ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuer von 7.246,75 Euro (1.767,50 Euro x 410 %).

Formel für Gewerbesteuerberechnung für Kapitalgesellschaften

Berechnung des Steuermessbetrags:
Steuermessbetrag = Gewerbeertrag * 3,5 %

Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde (in Prozent)

Formel für Gewerbesteuerberechnung für Personengesellschaften und Einzelunternehmungen

Abzug des Freibetrags:
Zu versteuernder Gewerbeertrag = Gewerbeertrag - Freibetrag (24.500 Euro)

Berechnung des Steuermessbetrags:
Steuermessbetrag = Zu versteuernder Gewerbeertrag * 3,5 %

Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde (in Prozent)

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Ein wichtiger Aspekt für Einzelunternehmer und die Gesellschafter von Personengesellschaften ist die Anrechnung der Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer mit Hilfe des Formulars Anlage G. Diese Anrechnung soll eine Doppelbelastung vermeiden und gilt für die Höhe des 4-fachen des Steuermessbetrags. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer, die ein Unternehmer zu zahlen hat, bis zu einem bestimmten Betrag mit der Gewerbesteuer verrechnet wird. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften, die komplette Gewerbesteuer von ihrer Einkommensteuer abziehen können und somit durch die Gewerbesteuer keine zusätzliche Steuerlast tragen. Dieser Fall tritt nur dann ein, wenn der Hebesatz der Gemeinde, in der die Unternehmung ihren Sitz hat, nicht über 400 % liegt.

Rechenbeispiel zur Anrechnung auf die Einkommensteuer

Betrachten wir eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft mit einem Gewerbeertrag von 75.000 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 410 %. Weiter oben haben wir bereits berechnet, dass diese Unternehmung Gewerbesteuer in Höhe von 7.246,75 Euro zahlen muss.

Da es sich um eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft handelt, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter bzw. des Einzelunternehmers angerechnet werden. Der anrechenbare Betrag beläuft sich auf das 4-fache des Steuermessbetrags, also 7.070 Euro (1.767,50 Euro x 4). Das bedeutet, dass von den gezahlten 7.246,75 Euro Gewerbesteuer insgesamt 7.070 Euro auf die Einkommensteuer angerechnet werden können, wodurch sich die Einkommensteuer-Steuerlast des Gesellschafters bzw. des Einzelunternehmers um 7.070 Euro erheblich reduziert.

Formel für Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Anrechenbarer Betrag = Steuermessbetrag * 4

Gewerbesteuer abgeben
Alle Unternehmen, die Gewerbesteuern zahlen müssen, müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Gewerbesteuererklärung abgeben

Unternehmen, die Gewerbesteuern bezahlen müssen, sind dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. In der Erklärung werden der Gewinn des Unternehmens sowie Hinzurechnungen und Kürzungen angegeben, um den Gewerbeertrag zu berechnen. Die Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt in der Regel elektronisch an die zuständige Finanzverwaltung. Unternehmen müssen die Erklärung jährlich abgeben, wobei der Abgabetermin meist am 31. Juli des Folgejahres liegt. Eine rechtzeitige und vollständige Abgabe ist wichtig, um Nachzahlungen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Bezahlung der Gewerbesteuer

Beglichen wird die Gewerbesteuer durch vierteljährliche Vorauszahlungen. Diese Zahlungen sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Die Höhe dieser Vorauszahlungen wird von Ihrer Gemeinde festgesetzt und basiert auf der Gewerbesteuer des Vorjahres oder einer Schätzung bei Neugründungen. Wenn sich Ihr Gewinn voraussichtlich ändert, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt oder direkt bei Ihrer Gemeinde beantragen, damit diese an die tatsächliche Situation angepasst werden.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres reichen Sie eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ein. Auf Basis dieser Erklärung wird die endgültige Gewerbesteuerschuld ermittelt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden dabei angerechnet. Sollten Ihre Vorauszahlungen die tatsächliche Steuerschuld übersteigen, erhalten Sie eine Erstattung. Andernfalls ist eine Nachzahlung erforderlich.

Es ist wichtig, die festgelegten Zahlungstermine einzuhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

International: Gewerbesteuer im Ausland

Im internationalen Vergleich gilt die Gewerbesteuer als Besonderheit des deutschen Steuersystems. Während die meisten Länder Unternehmenssteuern erheben, gibt es nur wenige, die ähnliche Gemeindesteuern kennen. Für internationale Investoren kann die Gewerbesteuer zunächst komplex wirken, jedoch bietet sie auch Vorteile. Durch die regional unterschiedlichen Hebesätze haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch eine geschickte Standortwahl zu optimieren. Dies führt dazu, dass die Gewerbesteuer in der Praxis nicht nur eine Belastung darstellt, sondern auch strategische Planung ermöglicht.

Gewerbesteuer in Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien und Italien

So gibt es in anderen deutsch- oder zu Teilen deutschsprachigen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien und Italien keine direkte Entsprechung zur deutschen Gewerbesteuer. Stattdessen erheben diese Länder unterschiedliche Unternehmenssteuern, die teilweise von den Gemeinden mitbestimmt werden. In Österreich und der Schweiz beispielsweise gibt es Gemeindesteuern, die zwar ähnlich strukturiert sind, jedoch keine exakte Parallele zur deutschen Gewerbesteuer darstellen. Liechtenstein und Luxemburg haben zentrale Unternehmenssteuern, während in Belgien und Italien regionale Abgaben existieren, die aber eher Teil der allgemeinen Unternehmensbesteuerung sind als vergleichbar mit einer spezifischen Gewerbesteuer.

Tipps zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast

Unternehmer, die ihre Gewerbesteuerlast senken möchten, haben mehrere Möglichkeiten. So kann ein Standorts in Deutschland mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz gewählt werden, um die anfallende Gewerbesteuer zu senken.

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Fazit: Die Bedeutung der Gewerbesteuer für Unternehmer

Die Gewerbesteuer ist für Unternehmer in Deutschland eine unvermeidbare Steuer, die jedoch durch eine geschickte Planung und Standortwahl optimiert werden kann. Der Gewerbesteuer-Hebesatz spielt hierbei eine zentrale Rolle und kann die Steuerlast erheblich beeinflussen. Unternehmer, die sich mit der Gewerbesteuer auseinandersetzen und die Hebesätze der Gemeinden im Blick haben, können langfristig Kosten sparen und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Eine genaue Kenntnis der Berechnung, der Hinzurechnungen und Kürzungen sowie der Möglichkeiten zur Anrechnung auf die Einkommensteuer ist entscheidend, um die Gewerbesteuer als Unternehmer effizient zu handhaben.

Dieser Artikel wurde erstellt von

Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net
Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net.

Spezialisiert auf prägnanten, qualitativen Wirtschaftsjournalismus.

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