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Kürzungen bei der Gewerbesteuer - einfach erklärt!

Kürzungen bei der Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer zählt zu den bedeutendsten Steuerarten für Unternehmen in Deutschland. Damit eine faire Besteuerung aller Unternehmen gewährleistet ist, wird nicht der Unternehmensgewinn direkt besteuert. Stattdessen wird der steuerpflichtige Betrag durch bestimmte Anpassungen ermittelt, indem zum Gewinn verschiedene Beträge hinzugefügt (Hinzurechnungen) oder abgezogen (Kürzungen) werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Beträge Sie vom Gewinn abziehen und so Gewerbesteuern sparen können.

Inhaltsverzeichnis:

Kürzungen bei Investments
Ihre Unternehmung ist an anderen (internationalen) Unternehmen beteiligt? Es gibt für Gewinne aus diesen Investitionen Kürzungsmöglichkeiten.

Zusammenhang von Gewerbesteuer und Kürzungen

Unternehmen, die in Deutschland ein Gewerbe betreiben, müssen Gewerbesteuer zahlen. Diese Steuer ist kommunal, was bedeutet, dass sie von den Städten und Gemeinden erhoben wird und auch an diese fließt. Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewinn, der jedoch durch verschiedene Anpassungen und Korrekturen verändert wird. Durch Kürzungen wird der steuerpflichtige Betrag reduziert.

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Was ist der Zweck von Kürzungen?

Die Kürzungen bei der Gewerbesteuer haben verschiedene Gründe, die alle auf die steuerliche Fairness und Förderung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten abzielen:

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Einige Kürzungen dienen dazu, Doppelbesteuerung zu verhindern. Zum Beispiel könnten Gewinne aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Gewinnausschüttungen ansonsten mehrfach besteuert werden.

Förderung von Investitionen in Immobilien

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen soll Unternehmen entlasten, die eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen.

Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung

Für Gewinne, die durch ausländische Betriebsstätten erzielt werden, gibt es ebenfalls Kürzungen.

Förderung des Gemeinwohls

Die Kürzung für Spenden an gemeinnützige Zwecke soll Unternehmen dazu anregen, vermehrt soziale Projekte zu unterstützen.

Vermeidung der Steuerkumulation bei der Grundsteuer

Die Kürzung für den Grundbesitz im Betriebsvermögen dient dazu, die Belastung durch die Grundsteuer zu berücksichtigen.

Doppelbesteuerung von Grundstücken vermeiden durch Kürzungen
Um eine Doppelbesteuerung von Grundsteuer und Gewerbesteuer zu verhindern, gibt es Kürzungen der Gewerbesteuer für den Grundbesitz.

Beispiele für die Berechnung der Kürzungen

Beispiel 1: Einzelunternehmen mit Grundbesitzkürzung

Ausgangssituation: Sie sind Einzelunternehmer und betreiben ein Gewerbe, das einen Gewerbeertrag von 150.000 Euro erzielt hat. Sie besitzen außerdem einen eigenen Grundbesitz, dessen Einheitswert auf 200.000 Euro festgesetzt wurde.

Berechnung der Kürzungen:
Kürzung für Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG): Sie können den Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts Ihres Grundbesitzes kürzen. Die Kürzung beträgt also: 2.400 Euro.

Beispiel 2: Personengesellschaft mit mehreren Kürzungsarten

Ausgangssituation: Sie sind Teilhaber einer Personengesellschaft, die einen Gewerbeertrag von 500.000 Euro erzielt hat. Ihre Gesellschaft hat außerdem einen eigenen Grundbesitz mit einem Einheitswert von 1.000.000 Euro und hält Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die 100.000 Euro Gewinn ausgeschüttet hat.

Berechnung der Kürzungen:
Kürzung für Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG): Sie können den Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts des eigenen Grundbesitzes kürzen. Die Kürzung beträgt also: 12.000 Euro
Kürzung für Gewinnanteile an Personengesellschaften (§ 9 Nr. 2 GewStG): Der Gewinnanteil von 100.000 Euro aus der Beteiligung an der inländischen Personengesellschaft ist ebenfalls kürzungsfähig. Kürzungsbetrag für den Gewinnanteil: 100.000 Euro
Ergebnis: Die Summe der Kürzungen beträgt 12.000 Euro + 100.000 Euro = 112.000 Euro.

Anlage GK: Hier werden Kürzungen erfasst

Die Kürzungen bei der Gewerbesteuer werden in der Gewerbesteuererklärung erfasst, insbesondere in der sogenannten Anlage GK (Gewerbesteuer-Kürzungen). Diese Anlage ist Teil der Gewerbesteuererklärung, die Unternehmen gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben müssen. Unternehmen müssen in der Anlage GK die Kürzungen detailliert aufschlüsseln. Jede Kürzungsart wird mit den entsprechenden Berechnungen angegeben, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kürzungen korrekt berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gewerbesteuererklärung elektronisch über ELSTER einzureichen ist. Es ist besonders wichtig, dass sämtliche Angaben vollständig und fehlerfrei gemacht werden, da Unstimmigkeiten zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen können. Die Ermittlung der Kürzungen kann recht kompliziert sein, insbesondere wenn verschiedene Arten von Aufwendungen berücksichtigt werden müssen. Daher ist es ratsam, die Gewerbesteuererklärung zusammen mit einem Steuerberater zu erstellen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben korrekt eingehalten werden.

Nach der Erfassung der Kürzungsbeträge (sowie der Hinzurechnungen) wird der Gewerbeertrag um diese Beträge gekürzt (sowie erhöht), sodass die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ermittelt wird.

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Fazit

Kürzungen bei der Gewerbesteuer sind ein Mechanismus, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Finanzierungsstruktur eine vergleichbare steuerliche Belastung tragen. Die korrekte Angabe dieser Kürzungen (und auch der Hinzurechnungen) ist entscheidend, um die Steuerlast nicht unnötig hoch ausfallen zu lassen und gleichzeitig die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

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Um alle Unternehmen gerecht zu behandeln, wird nicht der Gewinn der Gesellschaft mit Gewerbesteuer besteuert. Um den zu besteuernden Betrag zu ermitteln, werden dem Gewinn u.a. einerseits Werte hinzugerechnet (Hinzurechnungen) und andere von dem Gewinn abgezogen (Kürzungen). In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Beträge Sie zum Gewinn dazurechnen müssen. Mehr erfahren >

Dieser Artikel wurde erstellt von

Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net
Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net.

Spezialisiert auf prägnanten, qualitativen Wirtschaftsjournalismus.

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