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Anlage G richtig ausfüllen - Das Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Anlage G richtig ausfüllen - Das Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

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Wenn Sie eine Einzelunternehmung führen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft (z.B. OHG, GbR, KG) sind, müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Anlage G ausfüllen. Wir verraten Ihnen, welche Informationen Sie in die Anlage G eintragen müssen und wie Sie mithilfe dieser Steuern sparen können.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist die Anlage G?

In der Anlage G erfassen Privatpersonen einmal pro Jahr ihre gewerblichen Gewinne (und Verluste), die Sie mit Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, an denen Sie beteiligt sind, realisiert haben. Die Angaben in der Anlage G sind entscheidend, um die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer zu berechnen und mögliche Steuervorteile durch die Verrechnung der gezahlten Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer geltend zu machen.

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Wer muss die Anlage G erstellen?

Die Anlage G betrifft in erster Linie diejenigen, die gewerbliche Einkünfte mit Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR, KG) erzielen. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind hingegen nicht betroffen, da sie über die Körperschaftsteuer veranlagt werden und die Gewinnermittlung und -versteuerung direkt über die Gesellschaft erfolgt.

Wieso muss ich die Anlage G erstellen?

Jede Ihrer Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, an denen Sie beteiligt sind, erstellt eine Gewerbesteuererklärung. In dieser werden die Gewinne (und Verluste) der Unternehmungen festgestellt und Sie erhalten im Anschluss die Gewinne Ihrer Einzelunternehmung bzw. Ihren Gewinnanteil bei einer Personengesellschaft. Diesen Betrag müssen dann Sie privat versteuern - sowohl mit Gewerbesteuer als auch mit Einkommensteuer.

Die Anlage G ist das Dokument, mit dem Sie Ihrem Finanzamt die Gewinne, die Sie mit Einzelunternehmungen und Personengesellschaften erzielt haben, mitteilen. Sie dient als Grundlage für die zu bezahlende Einkommensteuer. Zum anderen ermöglicht die Anlage G die Verrechnung eines großen Teils der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer. Sie können also mithilfe der Anlage G relevante Steuern sparen.

Aufbau der Anlage G

Die Anlage G ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die jeweils verschiedene Informationen erfassen.

Angaben zur Person: Im ersten Teil der Anlage G geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Steuernummer und das Finanzamt, bei dem Sie steuerlich geführt werden. Diese Angaben sind entscheidend, damit das Finanzamt Ihre Daten zuordnen kann.

Gewinnermittlung: Der Kern der Anlage G ist die Gewinnermittlung. Hier geben Sie an, wie hoch der Gewinn Ihrer Einzelunternehmungen, sowie Ihr Anteil des Gewinns der Personengesellschaften ist, an denen Sie beteiligt sind. Die einzutragenden Gewinne Ihrer Einzelunternehmungen können Sie in der Regel aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Bilanz übernehmen. Falls Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind, erhalten Sie einen sogenannten Feststellungsbescheid von der Gesellschaft. In diesem Bescheid ist Ihr persönlicher Gewinnanteil aufgeführt. Diesen tragen Sie in die Anlage G ein.

Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigungen: Außerdem können Sie bestimmte Steuervergünstigungen geltend gemacht werden, zum Beispiel der Investitionsabzugsbetrag oder steuerliche Erleichterungen bei energetischen Sanierungen. Wenn Sie hier Angaben machen können, wirkt sich das positiv auf die Höhe Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer aus.

Zusätzliche Angaben bei Veräußerungsgewinnen: Zusätzlich zu den regulären gewerblichen Einkünften müssen Sie außerdem in der Anlage G auch Veräußerungsgewinne angeben. Veräußerungsgewinne entstehen, wenn Sie eine Personengesellschaft ganz oder in Teilen oder Ihre Einzelunternehmung verkaufen. Diese Gewinne sind steuerpflichtig.

Verrechnung der Gewerbesteuer: Besonders relevant in der Anlage G ist die Möglichkeit, einen relevanten Betrag der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen zu können. Diese Anrechnung soll eine Doppelbelastung vermeiden. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer, die ein Unternehmer zu zahlen hat, bis zu einem bestimmten Betrag mit der Gewerbesteuer, die er zu leisten hat, verrechnet wird. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die komplette Gewerbesteuer von ihrer Einkommensteuer abziehen können und somit durch die Gewerbesteuer keine zusätzliche Steuerlast tragen.

Es ist wichtig, dass alle Daten korrekt und nachvollziehbar sind, da sie bei einer Prüfung durch das Finanzamt hinterfragt werden können.

Formel für Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Anrechenbarer Betrag = Steuermessbetrag * 4

Rechenbeispiel zur Anrechnung auf die Einkommensteuer

Betrachten wir eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft mit einem Gewerbeertrag von 75.000 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 410 %.

Diese Unternehmung muss Gewerbesteuer in Höhe von 7.246,75 Euro zahlen. Dies berechnet sich wie folgt: Vom Gewerbeertrag von 75.000 Euro kann der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen werden, wodurch ein zu versteuernder Gewerbeertrag von 50.500 Euro verbleibt. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % des zu versteuernden Gewerbeertrags, also 1.767,50 Euro (50.500 Euro x 3,5 %). Mit einem Hebesatz von zum Beispiel 410 % ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuer von 7.246,75 Euro (1.767,50 Euro x 410 %).

Da es sich um eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft handelt, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter bzw. des Einzelunternehmers angerechnet werden. Der anrechenbare Betrag beläuft sich auf das 4-fache des Steuermessbetrags, also 7.070 Euro (1.767,50 Euro x 4). Das bedeutet, dass von den gezahlten 7.246,75 Euro Gewerbesteuer insgesamt 7.070 Euro auf die Einkommensteuer angerechnet werden können, wodurch sich die Einkommensteuer-Steuerlast des Gesellschafters bzw. des Einzelunternehmers um 7.070 Euro erheblich reduziert.

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Wie muss ich die Anlage G erstellen?

Die Erstellung der Anlage G erfolgt heutzutage üblicherweise digital über das ELSTER-Portal. ELSTER ist das offizielle Online-Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung.

Bis wann muss ich die Anlage G erstellen?

Die Anlage G muss zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Für die Abgabe gelten die allgemeinen Fristen für die Einkommensteuererklärung. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet die Frist normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. Sollten Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um Verspätungszuschläge und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Wenn Sie absehen können, dass Sie die Frist nicht einhalten können, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.

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Fazit

Die Anlage G ist für Unternehmer unverzichtbar, wenn sie Einkünfte mit Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften erzielen. Sie ermöglicht die Erklärung der Gewinne und bietet Ihnen gleichzeitig die Chance, gezahlte Gewerbesteuern auf Ihre Einkommensteuer anzurechnen und somit Ihre Steuerlast zu senken.

Auch wenn das Ausfüllen der Anlage G auf den ersten Blick komplex wirkt, kann es mit etwas Hintergrundwissen und einer klaren Struktur gut bewältigt werden. Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Anlage G sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen alle steuerlichen Vorteile nutzen kann, die ihm zustehen.

Wenn Sie die Anlage G noch nie ausgefüllt haben oder sich unsicher fühlen, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden. Der Aufwand lohnt sich, denn mit der korrekten Abgabe der Anlage G können Sie bares Geld sparen und sich und Ihr Unternehmen finanziell optimal aufstellen.

Dieser Artikel wurde erstellt von

Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net
Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net.

Spezialisiert auf prägnanten, qualitativen Wirtschaftsjournalismus.

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