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Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält neue Grundsteuer für verfassungsgemäß

Neue Grundsteuer gerichtlich bestätigt

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Urteilen das Bundesmodell der Grundsteuerreform bestätigt und für verfassungsgemäß erklärt. Damit folgt es den Entscheidungen der Finanzgerichte in Sachsen und NRW.

Die Urteile betreffen die Bewertung von Eigentumswohnungen in Berlin, wobei im ersten Fall eine selbstgenutzte und im zweiten Fall eine fremdvermietete Wohnung im Mittelpunkt stand. Das Gericht bejahte die Vereinbarkeit der Bescheide mit den einfach-rechtlichen Vorgaben und schloss Rechtsverstöße des Gutachterausschusses aus. Des Weiteren bestätigte es die Vereinbarkeit des Bewertungsgesetzes mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Gesetzesmäßigkeit der MietnEinV, einschließlich des für Berlin vorgesehenen Zuschlags von 10% auf die typisierte Miete.

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Quelle(n) dieser Nachricht: rsw.beck.de, "Neue Grundsteuer: Weiteres FG bestätigt Bundesmodell", 19. Dezember 2024

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Über Berlin:

Berlin, die Hauptstadt Deutschlands, ist eine faszinierende Metropole mit einer reichen Geschichte und einem lebendigen kulturellen Leben. Mit über 3,8 Millionen Einwohnern ist es die bevölkerungsreichste Stadt des Landes und ein bedeutendes politisches und wirtschaftliches Zentrum. Berlin erstreckt sich über eine Fläche von 891 Quadratkilometern und ist in zwölf Bezirke unterteilt. Die Stadt liegt an den Flüssen Spree, Havel und Dahme und bietet eine abwechslungsreiche Landschaft mit Seen, Wäldern und grünen Oasen. Die erste urkundliche Erwähnung Berlins im 13. Jahrhundert markiert den Beginn einer Reise, die die Stadt durch verschiedene Epochen und historische Ereignisse führte.

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