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Haushaltsentwurf von Monheim am Rhein: Gewerbesteuer-Hebesatz stabil, Grundsteuer steigt

Haushaltsentwurf 2025 sieht erhebliche Erhöhung der Grundsteuern vor, Gewerbesteuer bleibt konstant

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Monheim am Rhein plant für das kommende Jahr 2025 eine erhebliche Anpassung der Hebesätze, insbesondere bei den Grundsteuern. Laut dem aktuellen Haushaltsentwurf sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 1.200 % steigen, was eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den aktuellen Sätzen von 282 % im Jahr 2024 darstellt.

Interessanterweise bleibt der Gewerbesteuer-Hebesatz mit 250 % konstant und soll nicht erhöht werden. Dies ist eine positive Nachricht für Unternehmen in der Region, da die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt darstellt. Der Beschluss über die Hebesätze für 2025 soll am 18.12.2024 gefasst werden, wobei die Stadtverwaltung noch an einer moderateren Erhöhung der Grundsteuer arbeitet, um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger abzumildern.

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Über Monheim am Rhein:

Monheim am Rhein ist eine charmante Stadt im Herzen des Rheinlands, die eine faszinierende Mischung aus Geschichte und modernem Stadtleben bietet. Mit über 850 Jahren Tradition liegt sie strategisch günstig zwischen den Großstädten Düsseldorf und Köln. Die Stadt ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr, einem dicht besiedelten Gebiet mit über zehn Millionen Einwohnern, was sie zu einem wichtigen Knotenpunkt macht. Ein herausragendes historisches Wahrzeichen ist das Haus Bürgel, das auf ein römisches Kastell zurückzuführen ist und seit 2021 zum UNESCO-Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes gehört.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Monheim am Rhein

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Monheim am Rhein beträgt 250 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1, deutschlandweit auf Platz 13. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Monheim am Rhein ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

250 %

(Stand: 2024)

Ranking im Bundesland:

1

Ranking in Deutschland:

13

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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