Die neuen Hebesätze in Mühlenbecker Land für 2025
Anpassung der Grundsteuern und stabile Gewerbesteuer
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, sinkt von 250 auf 225 Prozentpunkte. Die Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke gilt, wird von 375 auf 170 Prozentpunkte reduziert. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 325 Prozentpunkten.
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Über Mühlenbecker Land:
Mühlenbecker Land ist eine charmante Gemeinde in Brandenburg, die sich 2003 aus der Vereinigung von vier einzigartigen Dörfern entwickelte. Diese Dörfer - Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ und Zühlsdorf - schlossen sich zusammen, um die heutige Gemeinde zu bilden. Mit einer Fläche von über 36 Quadratkilometern erstreckt sich Mühlenbecker Land über eine abwechslungsreiche Landschaft, die von sanften Hügeln und grünen Feldern geprägt ist. Die Gemeinde liegt im Landkreis Oberhavel und bietet ihren Einwohnern ein ruhiges, ländliches Lebensgefühl.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Mühlenbecker Land
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Mühlenbecker Land beträgt 325 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 239, deutschlandweit auf Platz 1.192. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Mühlenbecker Land ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
325 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
239
Ranking in Deutschland:
1.192
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