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Gewerbesteuer Freiberufler - Gewerbesteuer-Befreiung sicherstellen!

Gewerbesteuer Freiberufler - Gewerbesteuer-Befreiung sicherstellen!

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Freiberufler sind von der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer ausgenommen. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Künstler und Journalisten. Diese Tätigkeiten sind definitionsgemäß keine Gewerbebetriebe und unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer. Allerdings müssen Freiberufler stets aufpassen, dass sie nicht doch gewerbesteuerpflichtig werden.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen in Deutschland erhoben und direkt an die Gemeinde gezahlt wird, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Sie dient als bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen und basiert auf dem Gewinn des Unternehmens. Der Betrag, den Unternehmen zahlen müssen, hängt vom Gewerbesteuerhebesatz ab, den jede Gemeinde selbst festlegt. Da Freiberufler per Definition allerdings nicht unternehmerisch tätig sind, sind sie von der Pflicht ausgenommen Gewerbesteuer zu zahlen.

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Freiberufler
Stellen Sie als Freiberufler sicher, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler ist eine Person, die auf Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation, schöpferischen Begabung oder wissenschaftlichen Ausbildung eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist und Dienstleistungen erbringt. Freiberufler üben Tätigkeiten aus, die auf persönlichen Fähigkeiten und Fachwissen beruhen und für deren Erbringung sie in der Regel keine Gewerbeanmeldung benötigen.

Unterscheidung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeiten unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten dadurch, dass sie weder der Gewerbesteuer unterliegen noch als gewerbliche Tätigkeit gelten. Die wichtigsten Merkmale eines Freiberuflers sind:

  • Eigenverantwortlichkeit: Die Tätigkeit wird eigenständig und unabhängig ausgeführt.
  • Besondere Qualifikation: Eine akademische Ausbildung, eine besondere fachliche Qualifikation oder eine staatliche Zulassung (z. B. bei Ärzten oder Rechtsanwälten) ist in der Regel erforderlich.
  • Dienstleistung persönlicher Art: Die Leistung ist in den meisten Fällen eine persönliche und intellektuelle Dienstleistung.

Genauso wie Freiberufler zahlen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften und kleinere Gewerbebetriebe keine Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer Befreiung - Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
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Wer ist Freiberufler?

Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) unterscheidet zwischen Katalogberufen (wie Ärzte, Ingenieure, Anwälte, Architekten etc.) und ähnlichen Berufen, die in ihrer Natur den Katalogberufen entsprechen. Die Katalogberufe sind im Einkommenssteuergesetz (§ 18 EStG) aufgeführt und umfassen Tätigkeiten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation als freiberuflich eingestuft werden. Hier ist eine vollständige Liste der Katalogberufe:

  • Ärztliche Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
  • Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer
  • Technische Berufe: Ingenieur, Architekt
  • Naturwissenschaftliche Berufe: Vermessungsingenieur, Naturwissenschaftler
  • Künstlerische Berufe: Bildender Künstler (z. B. Maler, Bildhauer), Musiker
  • Lehrende Berufe: Lehrer, Erzieher (wenn eine pädagogische Ausbildung vorhanden ist)
  • Schriftstellerische und publizistische Berufe: Schriftsteller, Journalist
  • Sprach- und Vermittlungsdienste: Dolmetscher, Übersetzer

Zusätzlich gibt es auch ähnliche Berufe, die die wesentlichen Merkmale eines freien Berufs erfüllen und somit von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind. Ähnliche Berufe können beispielsweise sein:

  • Heilberufe und therapeutische Berufe: Heilpraktiker, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Psychotherapeut, Psychologischer Berater, Hebamme/Entbindungspfleger, Podologe/medizinischer Fußpfleger, Osteopath, Homöopath, Diätassistent
  • Beratende und planende Berufe: Unternehmensberater, Steuerbevollmächtigter, Versicherungsmathematiker (Aktuar), Wirtschaftsberater, Finanzberater, Mediator, Rentenberater, Werbeberater, Public-Relations-Berater, Marketingberater, Architekturberater, Umweltberater, Energieberater
  • Kreative und künstlerische Berufe: Fotograf (wenn künstlerische Fotografie), Grafikdesigner, Webdesigner, Modedesigner, Bühnenbildner, Illustrator, Kunsttherapeut, Bildredakteur, Komponist, Dirigent, Tänzer (künstlerisch, z. B. Ballett), Regisseur, Drehbuchautor
  • Pädagogische und bildende Berufe: Pädagoge (z. B. Heilpädagoge), Erziehungsberater, Lerntherapeut, Musikpädagoge, Erwachsenenbildner, Schulpsychologe, Fachdozent, Bildungsberater
  • Technische und naturwissenschaftliche Berufe: Geologe, Chemiker, Biologe, Physiker, Mathematiker, Informatiker (z. B. Softwareentwicklung auf freiberuflicher Basis), Agrarwissenschaftler, Lebensmitteltechnologe, Geoinformatiker, Klimaforscher, Statistiker
  • Berufe im Bereich der Sprach- und Kulturvermittlung: Kulturwissenschaftler, Historiker, Ethnologe, Lektor, Literaturwissenschaftler, Sprechtrainer, Gebärdensprachdolmetscher, Sprachtherapeut, Kommunikationswissenschaftler
  • Rechtsnahe Berufe: Insolvenzverwalter, Mediator im juristischen Bereich, Treuhänder, Pflichtverteidiger
  • Wirtschaftsprüfungsnahe Berufe: Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter (auf freiberuflicher Basis), Buchhaltungsservice (eingeschränkt, wenn keine gewerbliche Tätigkeit), Finanzcontroller
  • Weitere freiberufliche Berufe im sozialen Bereich: Sozialpädagoge, Familientherapeut, Traumatherapeut, Seelsorger, Suchtberater, Supervisor, Jugend- und Heimerzieher
  • Medizinisch-technische Berufe: Medizinisch-technischer Assistent (MTA), Radiologietechnologe, Biomedizinischer Analytiker, Laborwissenschaftler
  • Journalistische und publizistische Berufe: Redakteur (z. B. im Print- oder Onlinebereich), Kolumnist, Reporter, Pressesprecher (freiberuflich), Texter, Ghostwriter, Content-Creator (wenn eine schöpferische Leistung erbracht wird)

Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

Die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten ist wichtig, da Sie auf freiberufliche Tätigkeiten keine Gewerbesteuer zahlen und häufig auch andere Regelungen zur Sozialversicherung und Buchführungspflichten gelten. In bestimmten Fällen kann es aber zur sogenannten gewerblichen Infektion kommen. Dann wäre möglicherweise doch die kompletten Gewinne - inklusive der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit - gewerbesteuerpflichtig.

Beispiele für die Abgrenzung bei Katalogberufen

Beispiele für die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten können helfen, die Kriterien besser zu verstehen:

Arzt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Behandlung von Patienten (Diagnose und Therapie), Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, Beratung von Patienten in Gesundheitsfragen, Ausstellung von ärztlichen Attesten, Durchführung von Operationen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb einer Privatklinik, Verkauf von Medikamenten in einer eigenen Praxis, Kosmetische Behandlungen mit Verkauf von Produkten, Betrieb eines eigenen Labors für externe Patienten, Gesundheits-Coaching als "Wellness-Dienstleistung" mit Produkten

Zahnarzt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Zahnuntersuchungen und Behandlung von Zahnproblemen, Zahnreinigung und Prophylaxe, Einsetzen von Zahnprothesen und Implantaten, Kieferorthopädische Beratung, Anfertigung von Röntgenaufnahmen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines Dental-Labors mit Verkauf an externe Praxen, Verkauf von Zahnpflegeprodukten in der Praxis, Kosmetische Zahnaufhellung als Lifestyle-Dienstleistung, Betrieb einer zahnärztlichen Kette, Betrieb einer Ausbildungsstätte für Zahnassistenten

Tierarzt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Untersuchung und Behandlung von Haustieren, Notfallversorgung von Tieren, Impfung und Prävention, Beratung von Tierhaltern zu Gesundheitsfragen, Chirurgische Eingriffe
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Tiernahrung und Zubehör, Betrieb eines Tiersalons oder Pflegezentrums, Betrieb eines mobilen Tierservice für Wellnessbehandlungen, Führung einer Tierklinik für externe Aufträge, Zucht und Verkauf von Tieren

Rechtsanwalt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Rechtsberatung von Mandanten, Vertretung vor Gericht, Vertragsgestaltung und -prüfung, Mediation zwischen Streitparteien, Erstellung von Gutachten
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb einer eigenen Anwaltsplattform mit Abo-Diensten, Verkauf von Rechtsratgebern und Formularen, Gründung eines Inkassounternehmens, Beteiligung an einem Rechtsversicherungsunternehmen, Beratung im Bereich Finanz- und Immobilienanlagen

Notar

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Beglaubigung von Dokumenten, Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Erstellung von Testamenten, Eheverträge beurkunden, Gründungsurkunden für Unternehmen erstellen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Vermittlung von Immobiliengeschäften, Verkauf von Vertragsmustern online, Beteiligung an einem Inkassounternehmen, Unternehmensberatung zu Firmengründungen, Betrieb einer Notariatsplattform mit automatisierten Dienstleistungen

Patentanwalt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Beratung zu Patentanmeldungen, Erstellen von Patentanträgen, Vertretung vor dem Patentamt, Schutzrechtsrecherchen durchführen, Gutachten zu Patentrechtsverletzungen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines Patentvermarktungsunternehmens, Verkauf von Patentdatenbanken, Durchführung von Schulungen für Unternehmen, Beteiligung an Lizenzverwertungsunternehmen, Vertrieb von Standardpatenten

Steuerberater

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Beratung zu Steuerfragen, Erstellung von Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Jahresabschlusserstellung
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Steuersoftware, Betrieb einer Steuerberatungsplattform, Schulungen für Unternehmen und Fachkräfte, Buchhaltungsservice für größere Unternehmen, Beratungsleistung in Verbindung mit einem Finanzdienstleister

Wirtschaftsprüfer

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Prüfung von Jahresabschlüssen, Gutachten zu Unternehmensbewertungen, Prüfung interner Kontrollsysteme, Prüfung von Konzernabschlüssen, Beratung zur Verbesserung von Finanzprozessen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Beratungsleistungen für Investmentfonds, Betrieb einer Plattform zur Unternehmensbewertung, Schulungen und Seminare für Finanzexperten, Verkauf von Prüfsoftware, Unternehmensberatung in Verbindung mit M&A-Dienstleistungen

Vereidigter Buchprüfer

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Prüfung von Jahresabschlüssen kleiner Unternehmen, Erstellung von Prüfungsberichten, Erstellung von Zwischenabschlüssen, Beratung zur Optimierung der Buchführung, Beratung bei steuerlichen Fragestellungen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Buchführungssoftware, Betrieb eines Buchhaltungsservices für externe Unternehmen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Inkasso, Betrieb eines Schulungszentrums für Buchhalter, Entwicklung von Finanzberatungsprodukten

Ingenieur

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Planung von Bauvorhaben, Konstruktion technischer Anlagen, Erstellung von Gutachten und Expertisen, Technische Beratung für Unternehmen, Entwicklung von Prototypen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von selbst entwickelten Produkten, Betrieb eines Ingenieurbüros mit Beteiligung an Produktionen, Vertrieb von technischen Zeichnungen, Schulungen und Seminare für technische Mitarbeiter, Beteiligung an einer Produktionsfirma für technische Geräte

Architekt

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Entwurf von Bauprojekten, Planung und Überwachung von Bauausführungen, Bauantragsstellung, Beratung von Bauherren, Erstellung von Gutachten zu Gebäuden
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines Bauträgerunternehmens, Verkauf von Bauplänen für Massenproduktionen, Betrieb eines Architekturbüros mit angeschlossener Bauausführung, Verkauf von Architekturvisualisierungen, Entwicklung von standardisierten Fertighäusern

Vermessungsingenieur

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Durchführung von Vermessungen, Erstellung von Lageplänen, Katastervermessungen, Gutachten für Grundstücksteilungen, Geodatenanalyse
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Vermessungstechnik, Betrieb eines Labors zur Materialprüfung, Dienstleistungen im Bereich Geoinformationssysteme als Massenprodukt, Beteiligung an einem Bauunternehmen, Vertrieb von standardisierten Kartenmaterialien

Naturwissenschaftler

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Forschungstätigkeiten im Bereich Chemie, Biologie oder Physik, Erstellung von Gutachten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, Beratung zu umweltrelevanten Fragen, Durchführung von wissenschaftlichen Analysen, Publikation von Forschungsergebnissen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines kommerziellen Labors, Verkauf von Forschungsergebnissen an Firmen, Entwicklung und Vertrieb von chemischen Produkten, Beteiligung an Unternehmen in der Biotechnologie, Dienstleistungen zur Massenvermarktung von Analyseberichten

Bildender Künstler (z. B. Maler, Bildhauer)

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Erstellen von Kunstwerken, Ausstellungen in Galerien, Auftragsarbeiten für Privatkunden, Kunstkurse und Workshops, Kunsttherapie (mit therapeutischer Ausbildung)
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Kunstkopien als Massenware, Betrieb einer Galerie mit Verkauf anderer Künstlerwerke, Herstellung und Vertrieb von Merchandising-Produkten, Betrieb eines Online-Shops für Kunstmaterialien, Betrieb eines Kunsthandwerksbetriebs mit industrieller Fertigung

Musiker

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Auftritte als Musiker bei Konzerten, Komposition und Musikproduktion, Unterricht in Instrumentalmusik, Einspielen von Musik für Tonträger, Arrangieren von Musikstücken
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Verkauf von Tonträgern in einem eigenen Shop, Betrieb eines Musikverlags, Verkauf von Merchandise-Artikeln wie T-Shirts, Betrieb eines Tonstudios für kommerzielle Aufnahmen, Management und Vermarktung von Musikgruppen

Lehrer

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Privatunterricht für Schüler und Erwachsene, Nachhilfe in bestimmten Fächern, Unterricht an Musikschulen, Sprachkurse, Erwachsenenbildung
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb einer Nachhilfeschule, Verkauf von Lernmaterialien, Online-Kurse als Massenware, Schulungen im Bereich beruflicher Weiterbildung, Betrieb einer Franchise-Nachhilfeschule

Erzieher

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Betreuung von Kindern im privaten Rahmen, Elternberatung zu Erziehungsfragen, Durchführung von Freizeitaktivitäten und Projekten, Frühförderung im vorschulischen Bereich, Beratung für pädagogische Konzepte
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb einer privaten Kindertagesstätte, Organisation von Feriencamps als kommerzielles Angebot, Verkauf von Erziehungsmaterialien, Betrieb einer Bildungsplattform, Durchführung kommerzieller Schulungen für Erzieher

Schriftsteller

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Schreiben von Büchern und Artikeln, Publikation von Belletristik oder Sachbüchern, Ghostwriting für Autoren, Schreiben von Kolumnen und Essays, Mitarbeit an Drehbüchern
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines Verlags, Verkauf von Büchern als Massenware im eigenen Shop, Betrieb einer Plattform für Autoren, Erstellung von Werbetexten, Vertrieb von Merchandise basierend auf Buchfiguren

Journalist

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Schreiben von Artikeln für Zeitungen und Zeitschriften, Recherche für Reportagen, Moderation von Interviews, Verfassen von Kommentaren und Kolumnen, Dokumentation aktueller Ereignisse
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines eigenen Nachrichtenportals, Erstellung von PR-Artikeln für Unternehmen, Betrieb einer Content-Agentur, Verkauf von Werbetexten für kommerzielle Zwecke, Produktion und Verkauf von Podcasts als Produktreihe

Dolmetscher

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Simultandolmetschen bei Veranstaltungen, Dolmetschen bei Gerichten und Behörden, Dolmetschen für internationale Unternehmen, Sprachmittlung bei offiziellen Anlässen, Begleitdolmetschen auf Geschäftsreisen
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb eines Dolmetscherbüros mit mehreren Mitarbeitern, Bereitstellung von Online-Dolmetscherdiensten als Plattform, Verkauf von Sprachtools und Übersetzungssoftware, Organisation von Sprachkursen und Workshops, Betrieb einer Agentur für Sprachvermittlung

Übersetzer

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Übersetzung von Fachliteratur, Übersetzung von Vertragsunterlagen, Lokalisierung von Webseiten und Software, Literaturübersetzungen, Übersetzung für Behörden und Gerichte
  • Gewerbliche Infektionsrisiken: Betrieb einer Übersetzungsagentur, Verkauf von standardisierten Übersetzungsdienstleistungen, Nutzung von Übersetzungssoftware für Massenübersetzungen, Betrieb einer Plattform für Sprachdienstleistungen, Verkauf von Übersetzungswerkzeugen und Ressourcen

Was sollte ich tun, bei einer gewerblichen Infektion?

Sie üben Ihre gewerblichen Tätigkeiten im größeren Umfang aus, dann kann es passieren, dass Ihre gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und Sie alle - auch die freiberuflichen - Einkünfte mit Gewerbesteuer versteuern müssen. Um weiterhin Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht mit Gewerbesteuer zu versteuern, kann neben der freiberuflichen Tätigkeit ein eigenständiges Unternehmen für die gewerbliche Tätigkeit gegründet werden. Für die Gewinne dieses Unternehmens sind Sie dann gewerbesteuerpflichtig.

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Holen Sie sich Unterstützung von einem Steuerberater. So können Sie sicherstellen, dass sie auf ihre freiberuflichte Tätigkeit keine Gewerbesteuer zahlen.

Wie trenne ich meine freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit?

Halten Sie die freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten klar voneinander getrennt. Führen Sie für die gewerblichen Tätigkeiten eine separate Buchführung durch, einschließlich eigener Konten und einer getrennten Gewinnermittlung. Gründen Sie ggf. eine gesonderte Gesellschaft (z. B. eine GmbH) für die gewerblichen Tätigkeiten. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass die gewerbliche Tätigkeit auf Ihre freiberufliche Tätigkeit abfärbt.

Führen Sie weiter die freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten in unterschiedlichen organisatorischen Rahmen durch. Das bedeutet, dass sowohl die Mitarbeiter als auch die Ressourcen (z. B. Räumlichkeiten, Werkzeuge) möglichst getrennt eingesetzt werden. Vermeiden Sie eine enge personelle und wirtschaftliche Verflechtung der beiden Tätigkeiten. Unterschiedliche Ansprechpartner und klare Verantwortlichkeiten tragen zur Trennung bei.

Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre freiberufliche Tätigkeit weiterhin persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig ausgeführt wird. Wenn Ihre Tätigkeit zunehmend organisatorisch geprägt ist oder Mitarbeiter die eigentlichen Leistungen erbringen, besteht die Gefahr, dass Sie als gewerblich eingestuft werden.

Dokumentieren Sie die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten umfassend, z. B. durch Verträge, Rechnungen und interne Aufzeichnungen. Die Finanzverwaltung muss nachvollziehen können, dass es sich um getrennte Tätigkeiten handelt. Dokumentieren Sie auch die Zeitaufteilung zwischen den beiden Tätigkeiten.

Informieren Sie das Finanzamt frühzeitig über die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit und weisen Sie auf die Trennung hin. Wir empfehlen weiter regelmäßig einen Steuerberater, der Ihnen hilft, die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten sicherzustellen und zu prüfen.

Fazit

Freiberufler sind von der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer ausgenommen. Sollten Sie allerdings zusätzlich zu freiberuflichen Tätigkeiten auch gewerblich aktiv sein, ist die konsequente Trennung und Dokumentation der Tätigkeiten der wesentlichen Schlüssel, um eine gewerbliche Infektion und somit die Einstufung der gesamten Tätigkeit als gewerblich zu vermeiden. Denn gewerbliche Infektion kann es sein, dass Ihre komplette Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird.

Dieser Artikel wurde erstellt von

Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net
Miriam Becker, Journalistin gewerbesteuer.net.

Spezialisiert auf prägnanten, qualitativen Wirtschaftsjournalismus.

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