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Winterborn: Hebesätze für 2025 bekanntgegeben

Keine Änderung für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Winterborn, eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz, hat kürzlich ihre Hebesätze für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Laut Informationen, die die Gemeinde gewerbesteuer.net mitteilte, gilt seit dem 1. Januar 2025 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380. Dieser Satz ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr 2024, wo ebenfalls ein Hebesatz von 380 galt.

Darüber hinaus gab die Gemeinde auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für 2025 bekannt: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 345, während der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 465 liegt. Auch diese Sätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

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Über Winterborn:

Winterborn ist eine malerische Gemeinde im Norden von Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie befindet sich im Donnersbergkreis und ist Teil der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land. Die Gemeinde ist bekannt für ihre ländliche Atmosphäre und ihre Lage inmitten der Natur. Winterborn ist der nördlichste Ort im Kreis und liegt in der Nähe der Gemeinde Rockenhausen, dem Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterborn

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Winterborn beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 158, deutschlandweit auf Platz 4.544. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Winterborn ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

158

Ranking in Deutschland:

4.544

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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