Verzögerung bei Grundsteuer-Bescheiden in Lüdenscheid
Differenzierte Hebesätze führen zu Anpassungen in der Finanzsoftware
- 6 min Lesezeit
Grund hierfür sind erstmalig erhobene differenzierte Hebesätze, welche eine Anpassung der Finanzsoftware erforderlich machen. Die Stadt Lüdenscheid teilt mit, dass dies Zeit in Anspruch nehmen wird und sich der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide verzögert. Diese werden in der Regel im Januar verschickt und sind zum 15. Februar fällig. Da der Versand in diesem Jahr später beginnt, wird sich voraussichtlich auch die erste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben auf Ende März verschieben.
Der Stadtrat von Lüdenscheid hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 die folgenden Hebesätze beschlossen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 185 %, Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke: 766 %, und Grundsteuer B für Wohngrundstücke: 883 %.
Die Stadt Lüdenscheid betont, dass die gesetzlich vorgesehene Neubemessung der Grundsteuern zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral umgesetzt wird, sodass das Aufkommen der Grundsteuer B für die Stadt in der gleichen Höhe wie vor der Reform bleiben soll. Dies wurde durch die neuen Hebesätze sichergestellt. Dennoch kann es aufgrund der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter zu unterschiedlichen Belastungen für einzelne Grundstückseigentümer kommen.
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Quelle(n) dieser Nachricht: come-on.de, "Nach Grundsteuer-Reform: Bescheide für 2025 werden später verschickt", 11. Januar 2025
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Über Lüdenscheid:
Lüdenscheid, die Kreisstadt im Märkischen Kreis, Nordrhein-Westfalen, ist eine bedeutende Stadt im Nordwesten des Sauerlandes. Mit rund 71.463 Einwohnern (Stand: 2023) ist sie ein kulturelles und wirtschaftliches Zentrum der Region. Der Beiname "Bergstadt" unterstreicht ihre historische Verbundenheit mit dem Bergbau, während der Titel "Stadt des Lichts" auf ihre berühmte Lampen- und Leuchtenindustrie anspielt. Lüdenscheid blickt auf eine lange industrielle Tradition zurück und war einst die bevölkerungsreichste Stadt im Sauerland und Südwestfalen.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Lüdenscheid
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Lüdenscheid beträgt 499 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 329, deutschlandweit auf Platz 10.668. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Lüdenscheid ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
499 %
(Stand: 2024)
Ranking im Bundesland:
329
Ranking in Deutschland:
10.668
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