Tönisvorst: Diskussion um Wirtschaftsförderung und Gewerbesteuer
UWT fordert gezielte Wirtschaftsförderung und Ansiedlungspolitik

- 6 min Lesezeit
Die UWT (Wählergemeinschaft) fordert eine gezielte Wirtschaftsförderung und eine proaktive Unternehmensansiedlungspolitik. Dazu soll ein Wirtschaftsförderungskonzept erstellt werden, das jedoch Kosten von 35.000 bis 40.000 Euro verursachen würde. Die UWT argumentiert, dass die Haushaltssituation zeige, wie wichtig es sei, zusätzliches und gewinnbringendes Gewerbe anzusiedeln. Die Stadt brauche eine klare Strategie und müsse das Steueraufkommen steigern.
Die CDU kritisiert die Erhöhung der Gewerbesteuer und merkt an, dass zu wenig mit Vertretern der Unternehmen gesprochen werde. Außerdem stellt sie die Kosten des Konzepts in Frage und betont, dass es in Tönisvorst an Gewerbeflächen mangele. Eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes sei die beste Form der Wirtschaftsförderung.
Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung hat mehrheitlich beschlossen, das Büro "Moduldrei" mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen. Allerdings müssen dafür die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt und die Wirtschaftsförderung mit mehr Personal ausgestattet werden, was die Kämmerin kritisch sieht. Die UWT mahnt, dass die Stärkung der Wirtschaftsförderung entscheidend für den Haushalt sei.
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Quelle(n) dieser Nachricht: wz.de, "Ein Konzept für die Wirtschaft", 3. Februar 2025
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Über Tönisvorst:
Tönisvorst ist eine charmante Stadt am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. Sie entstand 1970 durch den Zusammenschluss der Gemeinden St. Tönis, Vorst, Laschenhütte und weiteren Siedlungen. Mit rund 29.300 Einwohnern ist sie eine der größeren Städte im Kreis Viersen. Die Stadt zeichnet sich durch ihre zwei Hauptorte aus: St. Tönis, bekannt für seine historische Kirche, und Vorst, der flächenmäßig größte Stadtteil. Diese Fusion im Rahmen der kommunalen Neugliederung führte 1979 zur Verleihung der Stadtrechte.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Tönisvorst
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Tönisvorst beträgt 485 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 284, deutschlandweit auf Platz 10.609. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Tönisvorst ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
485 %
(Stand: 2024)
Ranking im Bundesland:
284
Ranking in Deutschland:
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