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Stüdenitz-Schönermark: Hebesätze für 2025 festgelegt

Die neuen Grund- und Gewerbesteuer-Hebesätze

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Stüdenitz-Schönermark im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg hat die Hebesätze für 2025 angepasst. Laut einer Mitteilung an die Redaktion von gewerbesteuer.net werden die Sätze wie folgt verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 310 v. H. festgelegt. Die Grundsteuer A wird 250 v.H. betragen, Grundsteuer B 325 von Hundert.

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Stüdenitz-Schönermark: Hebesätze für 2025 festgelegt - Gewerbesteuer News

Über Stüdenitz-Schönermark:

Stüdenitz-Schönermark ist eine charmante Gemeinde in der idyllischen Landschaft Brandenburgs. Sie befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und ist Teil des Amtes Neustadt (Dosse). Die Gemeinde besteht aus den beiden Ortsteilen Stüdenitz und Schönermark, die sich harmonisch ergänzen. Stüdenitz-Schönermark ist bekannt für seine ländliche Atmosphäre und die schöne Natur, die es zu einem beliebten Ziel für Naturliebhaber und Erholungssuchende macht. Die Umgebung bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten, wie Wandern, Radfahren und die Erkundung der umliegenden Wälder und Seen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Stüdenitz-Schönermark

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Stüdenitz-Schönermark beträgt 310 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 69, deutschlandweit auf Platz 367. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Stüdenitz-Schönermark ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

310 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

69

Ranking in Deutschland:

367

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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