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Straßenhaus erhöht Gewerbesteuer-Hebesatz 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die rheinland-pfälzische Gemeinde Straßenhaus hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Wie die Gemeinde auf Anfrage von gewerbesteuer.net mitteilte, gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A wurde ein Hebesatz von 545 festgesetzt, für die Grundsteuer B beträgt er 595. Der Gewerbesteuer-Hebesatz liegt bei 400. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Hebesätze bei 345 für die Grundsteuer A, 465 für die Grundsteuer B und 380 für die Gewerbesteuer lagen, wurden die Sätze somit angepasst.

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Über Straßenhaus:

Straßenhaus ist eine malerische Gemeinde im Landkreis Neuwied, die Besucher mit ihrem ländlichen Charme bezaubert. Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft von Rheinland-Pfalz, bietet die Gemeinde eine willkommene Abwechslung zum geschäftigen Stadtleben. Die Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach unterstreicht die Bedeutung von Straßenhaus als Teil einer lebendigen Region. Hier finden Besucher eine Mischung aus Naturidylle und kulturellen Sehenswürdigkeiten.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Straßenhaus

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Straßenhaus beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.712, deutschlandweit auf Platz 8.201. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Straßenhaus ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

400 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

1.712

Ranking in Deutschland:

8.201

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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