Stadtlohn passt Hebesätze für 2025 an
Neue Hebesätze seit dem 1. Januar 2025 in Kraft

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A wurde ein Hebesatz von 319 festgesetzt, für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz nun 511 für Wohngrundstücke und 875 für Nichtwohngrundstücke. Der Gewerbesteuer-Hebesatz wurde auf 418 angehoben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich somit der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht (2024: einheitlich 501), während der Gewerbesteuer-Hebesatz unverändert bleibt.
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Über Stadtlohn:
Stadtlohn ist eine charmante Stadt im Herzen des Münsterlandes, Nordrhein-Westfalen. Mit ihrer Lage im Kreis Borken bietet sie eine Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Stadt ist bekannt für ihre historische Bedeutung und ihren einzigartigen Charakter. Der plattdeutsche Name "Stadlaun" spiegelt die lokale Kultur und Tradition wider. Die Region ist für ihre malerische Landschaft bekannt, die von Feldern und Wäldern geprägt ist, was sie zu einem beliebten Ziel für Naturliebhaber macht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Stadtlohn
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Stadtlohn beträgt 418 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 66, deutschlandweit auf Platz 9.697. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Stadtlohn ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
418 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
66
Ranking in Deutschland:
9.697
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