Schönborn veröffentlicht Hebesätze für 2025
Keine Änderung für 2025
- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Schönborn folgende Sätze: Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380, während der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 345 und für die Grundsteuer B bei 465 liegt.
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Über Schönborn (Hunsrück):
Schönborn ist eine charmante Gemeinde im Herzen des Hunsrücks, einer malerischen Region in Rheinland-Pfalz. Eingebettet in die grüne Landschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises, bietet Schönborn einen idyllischen Rückzugsort für Naturliebhaber und jene, die dem geschäftigen Stadtleben entfliehen möchten. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, die für ihre malerischen Dörfer und die Verbindung zur Geschichte bekannt ist.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönborn (Hunsrück)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Schönborn (Hunsrück) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Schönborn (Hunsrück) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
156
Ranking in Deutschland:
4.535
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