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Schönborn (Hunsrück)

Schönborn veröffentlicht Hebesätze für 2025

Keine Änderung für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Ortsgemeinde Schönborn im Hunsrück hat gewerbesteuer.net ihre Hebesätze für das Jahr 2025 mitgeteilt.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Schönborn folgende Sätze: Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380, während der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 345 und für die Grundsteuer B bei 465 liegt.

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Schönborn veröffentlicht Hebesätze für 2025 - Gewerbesteuer News

Über Schönborn (Hunsrück):

Schönborn ist eine charmante Gemeinde im Herzen des Hunsrücks, einer malerischen Region in Rheinland-Pfalz. Eingebettet in die grüne Landschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises, bietet Schönborn einen idyllischen Rückzugsort für Naturliebhaber und jene, die dem geschäftigen Stadtleben entfliehen möchten. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, die für ihre malerischen Dörfer und die Verbindung zur Geschichte bekannt ist.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönborn (Hunsrück)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Schönborn (Hunsrück) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Schönborn (Hunsrück) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

156

Ranking in Deutschland:

4.535

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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