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Schloß Holte-Stukenbrock: Erhöhung der Gewerbesteuer

Stadt beschließt Anpassung nach zwölf Jahren

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock passt nach zwölf Jahren ihre Steuersätze an und erhöht die Gewerbesteuer moderat auf 390 Punkte. Dieser Beschluss wurde im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit gefasst und tritt zum 1. Januar in Kraft.

Die Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke wird hingegen von 175 auf 145 Punkte gesenkt. Bei der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird künftig nicht differenziert, was bedeutet, dass der Steuersatz für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke einheitlich bei 310 Punkten liegen wird.

Diese Anpassung kommt nach einer langen Phase stabiler Steuersätze und ist eine Reaktion auf die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: westfalen-blatt.de, "Gewerbesteuer steigt auf 390 Punkte, Grundsteuer B auf 310 Punkte festgesetzt", 4. Dezember 2024

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Über Schloß Holte-Stukenbrock:

Schloß Holte-Stukenbrock, eine Stadt im Herzen Ostwestfalens, ist ein verstecktes Juwel in der Region. Mit einer Einwohnerzahl von über 27.000 bietet sie eine Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Stadt entstand 1970 durch die Fusion der Gemeinden Schloß Holte und Stukenbrock, deren Geschichte bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Sie liegt in der Emssandebene, etwa 20 Kilometer südöstlich von Bielefeld. Diese strategische Lage verleiht der Stadt eine einzigartige Atmosphäre, in der historische Wurzeln und moderne Entwicklung harmonisch verschmelzen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Schloß Holte-Stukenbrock

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Schloß Holte-Stukenbrock beträgt 390 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 9, deutschlandweit auf Platz 7.305. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

390 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

9

Ranking in Deutschland:

7.305

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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