Rheda-Wiedenbrück passt Hebesätze für 2025 an
Neue Hebesätze ab 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 267, für die Grundsteuer B 647 und für die Gewerbesteuer 416. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 501 und der für die Gewerbesteuer ebenfalls bei 416 lag, hat die Gemeinde somit Anpassungen vorgenommen.
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Über Rheda-Wiedenbrück:
Rheda-Wiedenbrück ist eine bedeutende Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, die für ihre historische Bedeutung und ihre einzigartige urbane Struktur bekannt ist. Die Stadt mit rund 50.000 Einwohnern entstand 1970 durch die Fusion der Städte Rheda und Wiedenbrück sowie mehrerer umliegender Gemeinden. Dieser Zusammenschluss war Teil einer kommunalen Reform, die die Region umstrukturierte. Die Stadt ist heute die zweitgrößte im Kreis Gütersloh und bietet eine Mischung aus städtischem Charme und ländlicher Atmosphäre.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Rheda-Wiedenbrück
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Rheda-Wiedenbrück beträgt 416 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 33, deutschlandweit auf Platz 9.663. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Rheda-Wiedenbrück ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
416 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
33
Ranking in Deutschland:
9.663
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