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Rabenkirchen-Faulück gibt Hebesätze für 2025 bekannt

Aktuelle und zukünftige Steuersätze in ländlicher Gemeinde

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Rabenkirchen-Faulück im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein hat die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 320 %, für die Grundsteuer B 370 % und für die Gewerbesteuer 340 %. Die Gemeinde teilte weiter mit, dass diese Sätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.

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Rabenkirchen-Faulück gibt Hebesätze für 2025 bekannt - Gewerbesteuer News

Über Rabenkirchen-Faulück:

Rabenkirchen-Faulück ist eine charmante Gemeinde an der Schlei in Schleswig-Holstein, die eine einzigartige Mischung aus Natur und Geschichte bietet. Die Gemeinde in ihrer heutigen Form entstand 1971 und umfasst mehrere Dörfer und Weiler, darunter Faulück, Karschau, Rabenkirchen und Spinkery. Mit einer Fläche von etwa 15 km² bietet die Gemeinde eine abwechslungsreiche Landschaft, die von der Schlei, einem langen Meeresarm, geprägt ist. Die Region ist für ihre malerischen Aussichten und die friedliche Atmosphäre bekannt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Rabenkirchen-Faulück

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Rabenkirchen-Faulück beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 347, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Rabenkirchen-Faulück ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

347

Ranking in Deutschland:

1.760

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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