Neuruppin passt Hebesätze 2025 an
Änderungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft
- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 310 Prozent, für die Grundsteuer B 450 Prozent und für die Gewerbesteuer 370 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Hebesatz für die Gewerbesteuer nicht verändert, während die Hebesätze für die Grundsteuer A (2024: 350) und B (2024: 430) angepasst wurden.
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Über Neuruppin:
Neuruppin, die charmante Stadt im Norden Brandenburgs, ist bekannt für ihre reiche Geschichte und ihre Verbindung zu Theodor Fontane, dem berühmten deutschen Dichter. Als Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist Neuruppin das Herzstück des Ruppiner Landes. Aufgrund seiner starken preußischen Vergangenheit wird es oft als die „preußischste aller preußischen Städte“ bezeichnet. Die Stadt ist stolz auf ihren Beinamen „Fontanestadt“, der an Fontanes Geburt hier erinnert. Die Architektur Neuruppins spiegelt seine historische Bedeutung wider, mit einem gut erhaltenen Stadtzentrum und beeindruckenden Gebäuden aus dem 18. und 19. Jahrhundert.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuruppin
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Neuruppin beträgt 370 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 379, deutschlandweit auf Platz 4.141. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Neuruppin ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
370 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
379
Ranking in Deutschland:
4.141
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