Lawitz: Hebesätze bleiben vorerst unverändert in 2025
Gemeinde wartet auf Klarheit bei Grundstücksbewertungen
- 6 min Lesezeit
Grund hierfür ist die späte Veröffentlichung des Hebesatzregisters und die daraus resultierende Unsicherheit bei der Festlegung neuer Hebesätze. Die Gemeinde wartet auf Klarheit in Bezug auf die Neubewertung von Grundstücken und die Bearbeitung von Widersprüchen beim Finanzamt.
Der aktuelle Stand sieht wie folgt aus: Die Gemeinde weiß nicht, ob alle Grundstückseigentümer die erforderlichen Meldungen zur Neubewertung beim Finanzamt eingereicht haben. Auch die Anzahl der Widersprüche gegen die Festlegung des Messbetrages ist unbekannt, ebenso wie der Bearbeitungsstand dieser Widersprüche. Um eine präzise Anpassung der Hebesätze vorzunehmen, benötigt die Gemeinde diese Informationen.
Daher wurde beschlossen, die Steuerveranlagung zunächst auf Basis der alten Hebesätze vorzunehmen. Die Gemeinde behält sich vor, bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 eine rückwirkende Anpassung vorzunehmen, sobald die notwendigen Daten vorliegen. Bis dahin gelten folgende Hebesätze: Grundsteuer A: 290 %, Grundsteuer B: 390 % und Gewerbesteuer: 330 %.
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Über Lawitz:
Lawitz, eine charmante Gemeinde im Südosten Brandenburgs, liegt im Landkreis Oder-Spree und ist Teil des Amtes Neuzelle. Dieser Ort, auch unter seinem niedersorbischen Namen Lawojce bekannt, bietet eine einzigartige Mischung aus Geschichte und ländlicher Idylle. Mit einer Fläche von rund 12,5 km² ist Lawitz eine relativ kleine Gemeinde, die jedoch reich an Naturschönheit und kulturellem Erbe ist.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Lawitz
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Lawitz beträgt 330 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 255, deutschlandweit auf Platz 1.259. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Lawitz ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
330 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
255
Ranking in Deutschland:
1.259
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