gewerbesteuer.net

Gewerbesteuer-Informationsportal

Kamen

Kamen: Linke/GAL fordern Gewerbesteuererhöhung 2025

Rat entscheidet über Antrag zur Anpassung des Hebesatzes

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Linke/GAL-Fraktion in Kamen fordert erneut eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer, um die finanziellen Herausforderungen der Stadt anzugehen.

Der Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Grosch beantragte im Rat eine Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 470 auf 510 Prozentpunkte. Diese Maßnahme soll die Mindereinnahmen aus der Grundsteuerreform ausgleichen und die angespannte Haushaltslage der Stadt verbessern, die derzeit ein Defizit von über 13 Millionen Euro aufweist. Grosch argumentiert, dass die Erhöhung der Gewerbesteuer zu einer Reduzierung des Fehlbetrags um rund zwei Millionen Euro führen könnte, was dringend benötigte Projekte wie die Verbesserung der Offenen Ganztagsschule ermöglichen würde.

Die Fraktion ist sich der Bedenken bezüglich einer differenzierten Besteuerung von Wohngrundstücken und Geschäftsgrundstücken bewusst, die rechtlich nun möglich wäre. Grosch räumt ein, dass die rechtliche Sicherheit in diesem Bereich noch unklar ist und mögliche Klagen die Kommunen belasten könnten. Er betont jedoch, dass die vorgeschlagene moderate Erhöhung eine aufkommensneutrale Lösung darstelle, die die finanzielle Situation der Stadt stabilisieren würde.

Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird am Donnerstag im Rat getroffen, wobei das Ergebnis die künftige Steuerpolitik der Stadt beeinflussen könnte.

Neuigkeit anhören

Quelle(n) dieser Nachricht: kamen-web.de, "Linke/GAL-Fraktion fordert im Rat erneut moderate Erhöhung der Gewerbesteuer", 11. Dezember 2024

Sie interessieren sich für weitere spannende Wirtschaftsneuigkeiten aus Deutschland? Dann rufen Sie hier unsere Wirtschafts-Top-News aus ganz Deutschland auf.

Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Kamen

Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Kamen:

Ihre Gewerbesteuer in Kamen berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen


Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Kamen ab (inklusive Standort-Analyse):

Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Kamen aufrufen

Kamen: Linke/GAL fordern Gewerbesteuererhöhung 2025 - Gewerbesteuer News

Über Kamen:

Kamen, eine charmante Stadt im östlichen Ruhrgebiet, hat eine faszinierende Geschichte, die bis in die mittelalterliche Zeit zurückreicht. Früher als "Camen" oder "Kamen" geschrieben, wurde der Name im Jahr 1903 offiziell festgelegt. Die Stadt ist Teil des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen und hat eine reiche Vergangenheit als Mitglied der Hanse, einer mittelalterlichen Handelsvereinigung. Diese historische Verbindung verleiht Kamen eine einzigartige Identität innerhalb der Region. Die Stadt hat sich zu einem wichtigen Zentrum entwickelt und bietet ihren Einwohnern und Besuchern eine Mischung aus Tradition und Moderne.

Auf gewerbesteuer.net erhalten Sie kostenlos alle Informationen zur Gewerbesteuer in Deutschland.

Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Kamen

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Kamen beträgt 470 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 238, deutschlandweit auf Platz 10.524. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Kamen ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

470 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

238

Ranking in Deutschland:

10.524

Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Kamen kostenlos abrufen

Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

Teilen Sie unseren Artikel

Weitere Artikel aus Nordrhein-Westfalen für Sie:

Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer in Altena

Kämmerer Stefan Kemper präsentiert positive finanzielle Entwicklung der Stadt

Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer in Altena

Kierspe: Verwaltung bleibt trotz Fehlbetrag gelassen

Großes Minus, einfache Erklärung

Kierspe: Verwaltung bleibt trotz Fehlbetrag gelassen

Kall: Kündigung der Mieter in ehemaligen Milz-Hallen

Gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt – Mieteinnahmen und Gewerbesteuer entfallen

Kall: Kündigung der Mieter in ehemaligen Milz-Hallen

Das könnte Sie auch interessieren: