Kall: Kündigung der Mieter in ehemaligen Milz-Hallen
Gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt – Mieteinnahmen und Gewerbesteuer entfallen

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"Die Nutzung der Hallen war baurechtlich nicht mehr möglich. Wir hatten die Wahl, in ein Abrissgebäude zu investieren oder den Mietern zu kündigen", erklärte Markus Auel, Allgemeiner Vertreter des Kaller Bürgermeisters. Die Gemeinde habe sich für die Kündigung entschieden und den Mietern Unterstützung bei der Suche nach alternativen Räumlichkeiten angeboten.
Der Kauf der alten Milz-Hallen, die Ende der 1980er-Jahre ihren Betrieb einstellten, sollte ursprünglich der Erweiterung des Urftauenparks und der Wohnbebauung dienen. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach ist ein kompletter Abriss jedoch schwierig, und die Gemeinde steht vor der Herausforderung, die Kosten für den Teilabriss und die Auswirkungen auf die beantragte Förderung für den Urftauenpark abzuwägen.
Die Kündigung der Mieter führt zu einem Verlust von Mieteinnahmen und Gewerbesteuer, wobei die genaue Höhe der Kosten nicht genannt wird. Einige Mieter haben jedoch innerhalb der Gemeinde neue Räumlichkeiten gefunden, was die Einbußen bei der Gewerbesteuer abmildert. Die Gemeinde Kall befindet sich nun in der Planungsphase für die zukünftige Nutzung des Geländes, wobei der Fokus auf Hochwasserschutz und einer angepassten Wohnbebauung liegt.
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Quelle(n) dieser Nachricht: ksta.de, "Gemeinde Kall hat Mietern der ehemaligen Milz-Hallen gekündigt", 23. Januar 2025
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Über Kall:
Kall ist eine idyllische Gemeinde in der Nordeifel, die im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen liegt. Sie bietet eine gelungene Mischung aus ländlicher Atmosphäre und malerischer Natur. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von rund 90 km² und ist für ihre wunderschöne Landschaft und ihre zahlreichen Wanderwege bekannt. Besucher können hier die Ruhe der Eifel genießen und gleichzeitig die Nähe zu größeren Städten wie Euskirchen und Köln nutzen. Kall verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, die sowohl die Bedürfnisse der Einwohner als auch die von Touristen berücksichtigt.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Kall
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Kall beträgt 515 % (Stand: 2023). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 357, deutschlandweit auf Platz 10.704. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Kall ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
515 %
(Stand: 2023)
Ranking im Bundesland:
357
Ranking in Deutschland:
10.704
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