Herzebrock-Clarholz: Die neuen Hebesätze für 2025
Bescheide in Herzebrock-Clarholz versendet

- 6 min Lesezeit
Die Hebesatzsatzung sieht für das kommende Jahr Hebesätze von 230% für die Grundsteuer A und 550% für die Grundsteuer B vor. Durch die Reform nimmt die Gemeinde voraussichtlich rund 500.000 Euro weniger an Grundsteuereinnahmen ein. Dennoch kann sich die Grundsteuer für einzelne Steuerpflichtige erhöhen oder vermindern, abhängig vom festgesetzten Grundsteuerwert. Dieser Wert wurde vom Finanzamt festgelegt und ist für die Gemeinde bindend.
Für die endgültige Berechnung der Grundsteuer wurde der Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer zahlungspflichtig ist, auch wenn bereits Einspruch gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erhoben wurde.
Die Gewerbesteuer wurde für 2025 auf 416% erhöht.
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Quelle(n) dieser Nachricht: herzeblog.de, "Grundsteuerreform: Gemeinde Herzebrock-Clarholz versendet neue Jahressteuerbescheide", 31. Januar 2025
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Über Herzebrock-Clarholz:
Herzebrock-Clarholz ist eine charmante Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die eine einzigartige Lage am Schnittpunkt von Ostwestfalen und dem Münsterland einnimmt. Sie befindet sich im Kreis Gütersloh und bietet ihren Einwohnern und Besuchern eine Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Gemeinde besteht aus den beiden Ortsteilen Herzebrock und Clarholz, die jeweils ihren eigenen Charakter und eine reiche Geschichte haben.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Herzebrock-Clarholz
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Herzebrock-Clarholz beträgt 416 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 34, deutschlandweit auf Platz 9.682. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Herzebrock-Clarholz ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
416 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
34
Ranking in Deutschland:
9.682
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