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Westendorf (Landkreis Augsburg)

Hebesatzänderungen in Westendorf (Landkreis Augsburg) 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Westendorf im Landkreis Augsburg hat die aktuellen Hebesätze für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Wie gewerbesteuer.net auf Anfrage von der Gemeinde erfuhr, gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Sätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer.

Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wurde der Hebesatz für 2025 auf 485 festgesetzt. Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke angewendet wird, beträgt der Hebesatz nun 275. Die Gewerbesteuer, die für Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhoben wird, bleibt mit einem Hebesatz von 320 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gemeinde Westendorf die Hebesätze für die Grundsteuern deutlich angepasst (2024: jeweils 350), während der Gewerbesteuer-Hebesatz stabil geblieben ist.

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Hebesatzänderungen in Westendorf (Landkreis Augsburg) 2025 - Gewerbesteuer News

Über Westendorf (Landkreis Augsburg):

Westendorf ist eine malerische Gemeinde im Landkreis Augsburg in Bayern. Mit seiner Lage an der Schmutter, einem Nebenfluss der Donau, bietet es eine idyllische Atmosphäre. Die Gemeinde ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf und zeichnet sich durch ihre ländliche Schönheit und ihr historisches Erbe aus. Westendorf besteht aus einem einzigen Pfarrdorf, das sich harmonisch in die umliegende Landschaft einfügt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Westendorf (Landkreis Augsburg)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Westendorf (Landkreis Augsburg) beträgt 320 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 304, deutschlandweit auf Platz 698. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Westendorf (Landkreis Augsburg) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

320 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

304

Ranking in Deutschland:

698

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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