Hebesätze in Oberbillig für 2025
Keine Änderung für 2025

- 6 min Lesezeit
Die Gemeinde teilte auf Anfrage mit, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A und B bei 500 % liegt, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 430 % festgelegt wurde. Diese Sätze sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und bleiben für das laufende Jahr unverändert.
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Über Oberbillig:
Oberbillig, eine malerische Gemeinde im Herzen von Rheinland-Pfalz, liegt an der Mosel und bietet einen atemberaubenden Blick auf die umliegende Landschaft. Mit einer Bevölkerung von etwa 1.200 Einwohnern ist es ein kleines, aber lebendiges Dorf, das Teil der Verbandsgemeinde Konz ist. Die Gemeinde liegt strategisch günstig in der Nähe der luxemburgischen Grenze, was sie zu einem beliebten Ziel für Pendler und Touristen macht. Die Mosel, die durch Oberbillig fließt, ist nicht nur eine natürliche Schönheit, sondern auch eine historische Wasserstraße, die seit Jahrhunderten den Handel und die Kultur der Region prägt.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberbillig
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Oberbillig beträgt 430 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 2.196, deutschlandweit auf Platz 10.028. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Oberbillig ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
430 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
2.196
Ranking in Deutschland:
10.028
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