Hebesätze in Föhrden-Barl 2025
Die neuen Hebesätze seit 1. Januar 2025
- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Gewerbesteuer ein Hebesatz von 350, was dem Wert des Vorjahres entspricht. Die Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke gilt, wurde angepasst und beträgt nun 425 (2024: 350). Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt, bleibt hingegen ebenfalls unverändert bei 315.
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Über Föhrden-Barl:
Föhrden-Barl ist eine charmante Gemeinde im Herzen Schleswig-Holsteins, die sich im Westen des Kreises Segeberg befindet. Die Gemeinde ist ein idyllisches Fleckchen, das von einer ländlichen Atmosphäre und einer beeindruckenden Naturlandschaft geprägt ist. Die Umgebung ist gekennzeichnet durch sanfte Hügel, Felder und Wälder, die zu entspannenden Spaziergängen und einem friedlichen Lebensstil einladen.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Föhrden-Barl
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Föhrden-Barl beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 436, deutschlandweit auf Platz 2.402. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Föhrden-Barl ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
350 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
436
Ranking in Deutschland:
2.402
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