Hebesätze in Fitzen für 2025 festgelegt
Gemeinde Fitzen im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bekannt

- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt der Hebesatz 250 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, liegt bei 295 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz, der für die Besteuerung von Gewinnen aus Gewerbebetrieben maßgeblich ist, wurde auf 330 % festgelegt.
Neuigkeit anhören
Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Fitzen
Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Fitzen:
Ihre Gewerbesteuer in Fitzen berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen
Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Fitzen ab (inklusive Standort-Analyse):
Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Fitzen aufrufen
Über Fitzen:
Fitzen ist eine charmante Gemeinde in Schleswig-Holstein, die am idyllischen Elbe-Lübeck-Kanal liegt. Diese malerische Gegend bietet nicht nur eine ruhige Atmosphäre, sondern auch zwei beliebte Wochenendziele: Heidebrook und Waldweiher. Die Gemeinde ist ein beliebter Ort für Naturliebhaber und Erholungssuchende, die die Schönheit der Umgebung genießen möchten. Der Kanal, der durch Fitzen fließt, ist eine wichtige Wasserstraße, die die Elbe mit der Ostsee verbindet und eine historische Bedeutung für die Region hat. Die Gemeinde bietet ihren Bewohnern und Besuchern ein friedliches Ambiente, umgeben von der Schönheit der Natur und der Anziehungskraft des Kanals.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Fitzen
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Fitzen beträgt 330 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 251, deutschlandweit auf Platz 1.255. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Fitzen ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
330 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
251
Ranking in Deutschland:
1.255
Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Fitzen kostenlos abrufen