Hebesätze in Ellern bleiben 2025 stabil
Keine Änderungen bei den Grund- und Gewerbesteuern

- 6 min Lesezeit
Für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer gelten seit dem 1. Januar 2025 unveränderte Sätze. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 345, für die Grundsteuer B bei 465 und für die Gewerbesteuer bei 380.
Neuigkeit anhören
Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Ellern (Hunsrück)
Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Ellern (Hunsrück):
Ihre Gewerbesteuer in Ellern (Hunsrück) berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen
Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Ellern (Hunsrück) ab (inklusive Standort-Analyse):
Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Ellern (Hunsrück) aufrufen

Über Ellern (Hunsrück):
Ellern ist eine malerische Gemeinde im Herzen des Hunsrücks, einer wunderschönen Mittelgebirgsregion in Rheinland-Pfalz. Sie liegt am Fuße des Soonwaldes, einem ausgedehnten Waldgebiet, das für seine Naturschönheit bekannt ist. Die Gemeinde ist Teil des Rhein-Hunsrück-Kreises und gehört zur Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Hier finden Sie eine friedliche Atmosphäre, umgeben von grünen Hügeln und Wäldern, die ein beliebtes Ziel für Naturliebhaber und Outdoor-Enthusiasten sind.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ellern (Hunsrück)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ellern (Hunsrück) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ellern (Hunsrück) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
156
Ranking in Deutschland:
4.535
Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Ellern (Hunsrück) kostenlos abrufen