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Ellern (Hunsrück)

Hebesätze in Ellern bleiben 2025 stabil

Keine Änderungen bei den Grund- und Gewerbesteuern

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die rheinland-pfälzische Ortsgemeinde Ellern im Hunsrück hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer gelten seit dem 1. Januar 2025 unveränderte Sätze. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 345, für die Grundsteuer B bei 465 und für die Gewerbesteuer bei 380.

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Hebesätze in Ellern bleiben 2025 stabil - Gewerbesteuer News

Über Ellern (Hunsrück):

Ellern ist eine malerische Gemeinde im Herzen des Hunsrücks, einer wunderschönen Mittelgebirgsregion in Rheinland-Pfalz. Sie liegt am Fuße des Soonwaldes, einem ausgedehnten Waldgebiet, das für seine Naturschönheit bekannt ist. Die Gemeinde ist Teil des Rhein-Hunsrück-Kreises und gehört zur Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Hier finden Sie eine friedliche Atmosphäre, umgeben von grünen Hügeln und Wäldern, die ein beliebtes Ziel für Naturliebhaber und Outdoor-Enthusiasten sind.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ellern (Hunsrück)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ellern (Hunsrück) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ellern (Hunsrück) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

156

Ranking in Deutschland:

4.535

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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