Hebesätze für Gewerbesteuer in Berg bei Neumarkt i.d.OPf. für 2025 festgelegt
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2024
- 6 min Lesezeit
In einer Sitzung am 21. November 2024 beschloss der Gemeinderat die Hebesätze, die für die Berechnung der Steuerlast von Unternehmen und Betrieben relevant sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde auf 300 v.H. festgelegt.
Zusätzlich zu der Gewerbesteuer wurden auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bestimmt. Die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wurde auf 165 v.H. festgelegt. Der gleiche Hebesatz von 165 v.H. gilt auch für die Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird. Diese Festlegungen bieten einen klaren Rahmen für die Steuerverpflichtungen von Unternehmen und Grundstückseigentümern in der Gemeinde.
Die neuen Hebesätze treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und werden für die Berechnung der Steuerabgaben im kommenden Steuerjahr herangezogen. Unternehmen und Betriebe in Berg bei Neumarkt i.d.OPf. sollten sich mit den neuen Sätzen vertraut machen, um ihre Steuerplanung entsprechend anzupassen.
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Über Berg b.Neumarkt i.d.OPf.:
Berg, offiziell Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz, ist eine charmante Gemeinde in Bayern, die im Landkreis Neumarkt liegt. Die Gemeinde besticht durch ihre malerische Lage inmitten der Oberpfälzer Landschaft. Berg bietet eine gelungene Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Einwohner genießen die ruhige Atmosphäre und die Nähe zur Natur, während sie gleichzeitig von der guten Anbindung an die nahe gelegene Stadt Neumarkt profitieren.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. beträgt 300 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 47, deutschlandweit auf Platz 93. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
300 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
47
Ranking in Deutschland:
93
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