Grundsteuer B und Gewerbesteuer in Geilenkirchen: Grüne und Bürgerliste fordern Anpassung
Geilenkirchener Stadtrat diskutiert über Anhebung der Gewerbesteuer und differenzierte Grundsteuer-Hebesätze

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Die Bürgerliste plädiert für einen differenzierten Hebesatz, der zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken unterscheidet. Für Wohngrundstücke soll ein Hebesatz von 640 Prozent gelten, für Nichtwohngrundstücke, vor allem Gewerbegrundstücke, ein Hebesatz von 1084 Prozent. Die Fraktion argumentiert, dass eine solche Differenzierung eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermögliche und das Wohnen nicht zusätzlich belasten würde.
Die Grünen hingegen schlagen einen einheitlichen Hebesatz von 640 Prozent für alle Grundstücke vor, um das Risiko einer möglichen Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Gleichzeitig wollen sie die Gewerbesteuer um 23 Punkte auf 453 Punkte erhöhen, um die Einnahmeverluste auszugleichen. Laut Fraktionschef Jürgen Benden würde dieser Vorschlag die Bürger bei den Wohnkosten nicht zusätzlich belasten und gleichzeitig den städtischen Haushalt entlasten.
Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld warnt jedoch vor einer Differenzierung der Grundsteuer B und verweist auf die Mehrheit der Kommunen in NRW, die keine Differenzierung vornehmen. Sie plädiert für einen rechtlich sicheren Weg, da eine spätere Korrektur nicht möglich sei. Die CDU-Fraktion schließt sich dieser Haltung an und sieht in dem Antrag der Grünen eine kurzfristige, aber gute Alternative.
Die Entscheidung über die Zukunft der Grundsteuer B in Geilenkirchen wird am 18. Dezember fallen.
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Quelle(n) dieser Nachricht: aachener-zeitung.de, "Grundsteuer B weiter in der Diskussion", 6. Dezember 2024
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(Stand: 2024)
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