Goldkronach passt Hebesätze für 2025 an
Senkung der Grundsteuern, Gewerbesteuer bleibt stabil
- 6 min Lesezeit
Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage von gewerbesteuer.net mitteilte, werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 1. Januar 2025 gesenkt, während der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bleibt.
Im Detail bedeutet dies: Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt bei 330 %, während die Grundsteuer A von zuvor 345 % auf 200 % und die Grundsteuer B von 360 % auf 185 % gesenkt werden. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
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Über Goldkronach:
Goldkronach, eine charmante Stadt im Landkreis Bayreuth, ist ein Ort mit einer faszinierenden Geschichte, die eng mit dem Goldbergbau verbunden ist. Die Stadt befindet sich in der malerischen Region Oberfranken, am Fuße des Fichtelgebirges. Goldkronachs mittelalterliche Blütezeit war eng mit dem Goldbergbau verbunden, der bis in die 1920er Jahre fortbestand und der Stadt ihren einzigartigen Charakter verlieh. Dieser historische Hintergrund macht Goldkronach zu einem interessanten Ziel für Besucher, die sich für die Bergbaugeschichte und die Entwicklung der Region interessieren.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Goldkronach
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Goldkronach beträgt 330 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 595, deutschlandweit auf Platz 1.254. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Goldkronach ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
330 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
595
Ranking in Deutschland:
1.254
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