Fell (Rheinland-Pfalz) gibt Hebesätze für 2025 bekannt
Keine Änderung für 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Gewerbesteuer-Hebesatz 380%, Grundsteuer A-Hebesatz 345% und Grundsteuer B-Hebesatz 465%. Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Sätze damit unverändert.
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Über Fell:
Fell, eine malerische Gemeinde im Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz, ist ein Ort voller Geschichte und natürlicher Schönheit. Die Gemeinde, in der moselfränkischen Sprache als "Faähl" bekannt, ist Teil der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße. Fell ist ein idyllisches Dorf, das sich entlang der Mosel erstreckt und für seine Weinberge und die jahrhundertealte Tradition des Schieferabbaus bekannt ist. Die Weinberge, die die Landschaft prägen, produzieren exzellente Weine, die in der Region und darüber hinaus geschätzt werden.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Fell
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Fell beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Fell ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
156
Ranking in Deutschland:
4.535
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