Erftstadt passt Grundsteuern aufkommensneutral 2025 an
Hebesätze für 2025 beschlossen
- 6 min Lesezeit
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2024 die neuen Hebesätze für das kommende Jahr beschlossen: Für die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben wird, beträgt der Hebesatz 380 Prozentpunkte. Die Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt, liegt bei 635 Prozentpunkten. Und der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde auf 565 Prozentpunkte festgelegt.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar bundesweit in Kraft getreten ist, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zum Ziel hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System bereits 2018 für nicht mehr verfassungskonform erklärt, da es auf veralteten Einheitswerten basierte und zu einer ungerechten Belastung der Steuerpflichtigen führte. Die neuen Grundsteuerwerte, die von den Finanzämtern ermittelt wurden, bilden nun das Kernstück der Reform.
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Quelle(n) dieser Nachricht: rheinische-anzeigenblaetter.de, "Stadt betont: Einnahmen bleiben aufkommensneutral", 30. Dezember 2024
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Über Erftstadt:
Erftstadt ist eine lebendige Stadt in Nordrhein-Westfalen mit einer Bevölkerung von über 50.000 Einwohnern. Sie entstand 1969 durch den Zusammenschluss mehrerer Orte und erhielt ihren Namen vom Fluss Erft, der durch die Stadt fließt. Diese einzigartige Namensgebung spiegelt die Gleichberechtigung der Stadtteile wider, da keiner als Hauptort angesehen wurde. Die Stadtverwaltung ist strategisch in den Stadtteilen Liblar und Lechenich angesiedelt.
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Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Erftstadt beträgt 565 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 392, deutschlandweit auf Platz 10.750. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Erftstadt ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
565 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
392
Ranking in Deutschland:
10.750
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