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Bonn beschließt Satzung für Hebesätze für 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Rat der Stadt Bonn hat am 13. Februar 2025 eine Satzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Stadtverwaltung wird voraussichtlich Ende März 2025 die entsprechenden Abgabenbescheide an die Grundstückseigentümer versenden.

Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 537 vom Hundert unverändert. Die Hebesätze für die Grundsteuer B werden differenziert: Für Wohngrundstücke beträgt der Hebesatz 657 vom Hundert, für Nichtwohngrundstücke 900 vom Hundert. Die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wird auf 543 vom Hundert festgelegt. Durch diese Maßnahme wird insgesamt eine geringere steuerliche Belastung für Wohnimmobilien erreicht, während Nichtwohngrundstücke höher besteuert werden.

Die Stadtverwaltung geht für das Jahr 2025 von Grundsteuereinnahmen in Höhe von 100,4 Millionen Euro aus, basierend auf den differenzierten Hebesätzen und den übermittelten Messbeträgen der Finanzbehörden. Davon entfallen 67,8 Millionen Euro auf Wohnimmobilien und 32,6 Millionen Euro auf Nichtwohngrundstücke. Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ergibt sich ein Minderertrag von 2,2 Millionen Euro, welcher im Haushaltsansatz berücksichtigt wurde.

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Quelle(n) dieser Nachricht: bonn.de, "Grundsteuerreform: Rat beschließt Satzung für Hebesätze", 14. Februar 2025

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Gewerbesteuer-Hebesatz:

537 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

382

Ranking in Deutschland:

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