Haaner Stadtrat berät über Grundsteuerreform
GAL fordert differenzierte Hebesätze zur Entlastung von Bürgern und Mietern

- 6 min Lesezeit
Die GAL-Fraktion hatte bereits in der letzten Ratssitzung einen entsprechenden Antrag gestellt. Durch die Einführung zweier Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke könne die ungleiche Verteilung der Steuerlast ausgeglichen werden, so GAL-Fraktionschef Andreas Rehm. Die Grundsteuerreform habe zu steigenden Nebenkosten geführt, die insbesondere Mieter stark belasteten. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden könnten Bürger die Grundsteuer nicht steuerlich geltend machen und trügen so die volle Last.
Die Stadtverwaltung schlägt einen einheitlichen neuen Steuersatz von 637 Prozent vor. Die GAL argumentiert hingegen, dass durch die Erhöhung vor allem Wohngebäude übermäßig belastet würden, da deren Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022 gestiegen seien, während Nichtwohngebäude oft niedrigere Werte aufwiesen. Die GAL wirbt daher für eine differenzierte Grundsteuer B, um die Bürger und Mieter in Haan zu entlasten.
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Quelle(n) dieser Nachricht: rp-online.de, "GAL will bei Grundsteuer Gestaltungsspielraum nutzen", 22. Januar 2025
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