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Zornheim: Steuerhebesätze für 2025 festgelegt

Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Zornheim für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

In der Gemeinde Zornheim wurden die Steuerhebesätze für das Jahr 2025 festgelegt. Die neuen Hebesätze teilte die Gemeinde gewerbesteuer.net auf Anfrage mit.

Für die Gewerbesteuer wurde ein Hebesatz von 380 % beschlossen. Damit liegt der Satz leicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden. Auch die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, wurde mit einem Hebesatz von 465 % festgesetzt. Die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt, beträgt im kommenden Jahr 345 %.

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Über Zornheim:

Zornheim, eine charmante Gemeinde in Rheinland-Pfalz, ist ein Juwel für Weinliebhaber und Geschichtsfans gleichermaßen. Eingebettet im Landkreis Mainz-Bingen, grenzt es an den Mainzer Stadtteil Ebersheim und ist Teil des belebten Rhein-Main-Gebiets. Die Gemeinde ist seit 1973 Teil der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und hat eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 771 n. Chr. zurückreicht. Der Weinbau ist das Herzstück von Zornheim, mit zahlreichen Weingütern, die die Tradition des Weinanbaus in Rheinhessen pflegen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Zornheim

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Zornheim beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 158, deutschlandweit auf Platz 4.544. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Zornheim ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

158

Ranking in Deutschland:

4.544

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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