Winterwerb passt Hebesätze 2025 an
Grund- und Gewerbesteuerhebesätze für 2025 veröffentlicht

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 585, für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 640 und für die Gewerbesteuer ein Hebesatz von 380. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 345, für die Grundsteuer B bei 465 und für die Gewerbesteuer ebenfalls bei 380 lagen, hat die Gemeinde für 2025 also Anpassungen vorgenommen.
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Über Winterwerb:
Winterwerb ist eine charmante Gemeinde in der malerischen Region Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie ist Teil der Verbandsgemeinde Nastätten und bietet ihren Bewohnern und Besuchern eine idyllische Atmosphäre. Die Gemeinde ist von einer hügeligen Landschaft mit Wäldern und Feldern umgeben, die zu entspannenden Spaziergängen und Naturerlebnissen einlädt. Winterwerb hat eine lange Geschichte, die bis in die Mittelalterzeit zurückreicht, und verfügt über eine Reihe von historischen Gebäuden, die einen Einblick in die lokale Kultur und Architektur geben.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterwerb
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Winterwerb beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Winterwerb ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
156
Ranking in Deutschland:
4.535
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