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Stördorf teilt Hebesätze für 2025 mit

Keine Änderung für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Stördorf hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Wie gewerbesteuer.net auf Anfrage erfuhr, gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Sätze: Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 Prozent, während die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils bei 290 Prozent liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sätze damit unverändert geblieben. Die Gemeinde Stördorf folgt damit dem Trend vieler anderer Gemeinden, die ihre Hebesätze in den letzten Jahren stabil gehalten haben. Die stabilen Hebesätze können ein attraktiver Faktor für Unternehmen sein, die über eine Ansiedlung in der Gemeinde nachdenken, da sie Planungssicherheit bieten.

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Über Stördorf:

Stördorf ist eine charmante Gemeinde im Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein, die sich über mehrere Ortsteile erstreckt. Neben dem namensgebenden Stördorf gehören auch Honigfleth, Kasenort und Kathen zu dieser Gemeinde. Die Gemeinde zeichnet sich durch ihre ländliche Atmosphäre und die Nähe zur Stör, einem Fluss, der der Gemeinde ihren Namen gab, aus. Die Gegend ist bekannt für ihre malerische Landschaft, die aus Feldern, Wiesen und kleinen Wäldern besteht, die zu entspannenden Spaziergängen und Radtouren einladen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Stördorf

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Stördorf beträgt 320 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 178, deutschlandweit auf Platz 698. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Stördorf ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

320 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

178

Ranking in Deutschland:

698

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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