Steinfeld passt Hebesätze 2025 an
Neue Sätze gelten ab 2025
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt der Hebesatz 439 %. Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, liegt bei 419 %. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 380 %. Im Vergleich zum Jahr 2024, wo einheitliche Hebesätze von 340 % für die Grundsteuern A und B sowie 380 % für die Gewerbesteuer galten, sind dies deutliche Anpassungen.
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Über Steinfeld:
Steinfeld, eine charmante Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein, verzaubert Besucher mit seiner Mischung aus ländlicher Idylle und historischer Bedeutung. Die Gemeinde, die auf Dänisch als Stenfelt bekannt ist, erstreckt sich über eine Fläche, die sowohl von sanften Hügeln als auch von der malerischen Landschaft Norddeutschlands geprägt ist. Steinfelds Geschichte reicht weit zurück, und seine Wurzeln sind eng mit der Region verbunden, was es zu einem beliebten Ziel für Geschichtsinteressierte macht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinfeld
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Steinfeld beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 677, deutschlandweit auf Platz 4.575. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Steinfeld ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
677
Ranking in Deutschland:
4.575
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