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Simmern im Hunsrück: Hebesätze für 2025 bekannt gegeben

Keine Änderung für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Simmern im Hunsrück hat die Hebesätze für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Auf Anfrage teilte die Gemeinde dem Portal gewerbesteuer.net die folgenden Sätze mit, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 390 Prozent, während die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 345 bzw. 465 Prozent liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sätze damit unverändert geblieben, wie ein Blick auf die Hebesätze von 2024 zeigt.

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Simmern im Hunsrück: Hebesätze für 2025 bekannt gegeben - Gewerbesteuer News

Über Simmern/ Hunsrück:

Simmern/Hunsrück, eine charmante Stadt im Herzen des Rhein-Hunsrück-Kreises, ist ein lebendiges Zentrum der Region. Als Kreisstadt und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen spielt sie eine zentrale Rolle in der lokalen Verwaltung. Mit dem Status eines Mittelzentrums, der in der Landesplanung festgelegt ist, bietet Simmern eine ausgewogene Mischung aus städtischer Infrastruktur und ländlicher Atmosphäre. Die Stadt zeichnet sich durch ihre historische Bedeutung aus, die bis ins Mittelalter zurückreicht, und verfügt über eine gut erhaltene Altstadt mit malerischen Fachwerkhäusern.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Simmern/ Hunsrück

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Simmern/ Hunsrück beträgt 390 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.574, deutschlandweit auf Platz 7.305. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Simmern/ Hunsrück ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

390 %

(Stand: 2024)

Ranking im Bundesland:

1.574

Ranking in Deutschland:

7.305

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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