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Selters (Westerwald)

Selters (Westerwald) gibt Hebesätze 2025 bekannt

Sätze gelten seit 1. Januar 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Selters (Westerwald) in Rheinland-Pfalz hat die Hebesätze für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Grundsteuer A-Hebesatz 345, Grundsteuer B-Hebesatz 465 und Gewerbesteuer-Hebesatz 380. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Sätze unverändert geblieben.

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Über Selters (Westerwald):

Selters (Westerwald) ist eine charmante Stadt im Herzen des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz. Mit seiner malerischen Landschaft und einer reichen Geschichte ist Selters ein beliebter Ort für Besucher und ein wichtiges regionales Zentrum. Die Stadt ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Selters und spielt als Grundzentrum eine wichtige Rolle in der lokalen Infrastruktur. Hier finden die Bewohner alles für den täglichen Bedarf, von Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu Verwaltungs- und Freizeiteinrichtungen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Selters (Westerwald)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Selters (Westerwald) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 158, deutschlandweit auf Platz 4.543. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Selters (Westerwald) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

158

Ranking in Deutschland:

4.543

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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