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Seligenstadt: Gewerbesteuer-Hebesatz steigt 2025

Neue Satzung tritt 2025 in Kraft

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Seligenstadt hat eine neue Satzung über die Festsetzung des Steuersatzes für die Gewerbesteuer beschlossen.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 380 % angehoben. Im Jahr 2024 lag der Hebesatz noch bei 357 %. Die neue Regelung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Anpassung des Hebesatzes wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und basiert auf den relevanten gesetzlichen Grundlagen, einschließlich der Hessischen Gemeindeordnung und des Gewerbesteuergesetzes.

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Quelle(n) dieser Nachricht: ratsinfoservice.de, "Hebesatzung", 21. Dezember 2024

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Über Seligenstadt:

Seligenstadt, die charmante Stadt am Main, blickt auf eine bedeutende Vergangenheit zurück. Ihre Wurzeln reichen bis in die karolingische Zeit zurück, als sie eine wichtige Rolle spielte. Diese historische Stadt im Landkreis Offenbach in Hessen wurde am 6. Februar 2020 offiziell zur "Einhardstadt" ernannt, was ihre Verbindung zu Einhard, einem bekannten Gelehrten und Biographen Karls des Großen, unterstreicht. Die Stadt ist bekannt für ihre wunderschöne Architektur und Sehenswürdigkeiten, darunter die Basilika St. Marcellinus und Petrus, ein beeindruckendes Beispiel romanischer Architektur.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Seligenstadt

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Seligenstadt beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 76, deutschlandweit auf Platz 4.571. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Seligenstadt ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

76

Ranking in Deutschland:

4.571

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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