Rülzheim passt Hebesätze an: Neue Satzung tritt 2025 in Kraft
Hebesatzsatzung als Zwischenlösung
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Die Anpassung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Gleichbehandlung gleichartiger Grundstücke war nicht gewährleistet, was gegen das Grundgesetz verstößt. Die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form kann daher nur noch bis Ende 2024 erhoben werden.
Durch die neue Satzung werden mögliche finanzielle Nachteile für die Gemeinde abgewendet und eine fristgerechte Grundsteuererhebung sichergestellt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (345 Prozent), Grundsteuer B (465 Prozent) und Gewerbesteuer (400 Prozent) bleiben unverändert und gelten weiterhin ab dem 1. Januar 2025.
Der Gemeinderat folgte damit der Empfehlung der Verwaltung, die Hebesätze in gleicher Höhe festzusetzen. Eine mögliche Anpassung der Hebesätze im Laufe des kommenden Haushaltsjahres würde eine erneute Beratung des Themas im Gemeinderat erforderlich machen. Ab 2026 ist geplant, die Hebesätze wieder in den Doppelhaushaltssatzungen festzulegen.
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Quelle(n) dieser Nachricht: rheinpfalz.de, "Gerichtsurteil führt zu Zwischenlösung mit neuer Hebesatzsatzung", 30. Dezember 2024
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Über Rülzheim:
Rülzheim, eine malerische Gemeinde im Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz, ist ein Juwel in der Südpfalz-Region. Als Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde ist Rülzheim ein regionales Zentrum für Verwaltung und Dienstleistungen. Die Gemeinde hat eine lange Geschichte, die bis in die Römerzeit zurückreicht, was sie zu einem Ort von historischem Interesse macht.
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Gewerbesteuer-Hebesatz:
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(Stand: 2025)
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