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Raguhn-Jeßnitz: Gewerbesteuer-Erhöhung in 2025

Stadt passt Hebesätze für Realsteuern an

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Raguhn-Jeßnitz, eine Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, hat im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze für Realsteuern neu festgelegt.

Der Stadtrat beschloss am Mittwochabend, die Grundsteuer A bei 300 Prozent zu belassen, während die Grundsteuer B von 360 auf 380 Prozent und die Gewerbesteuer von 350 auf 360 Prozent steigen soll. Die Anpassung war erforderlich, da die Finanzämter bis Ende 2024 eine Neubewertung aller Grundstücke vornehmen. Ohne diese Entscheidung hätte die Stadt ab Januar keine rechtliche Grundlage zur Steuererhebung mehr gehabt.

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Quelle(n) dieser Nachricht: mz.de, "Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz beschließt leichte Anhebung bei Grund- und Gewerbesteuerhebesätze", 14. Dezember 2024

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Raguhn-Jeßnitz: Gewerbesteuer-Erhöhung in 2025 - Gewerbesteuer News

Über Raguhn-Jeßnitz:

Raguhn-Jeßnitz ist eine vielseitige Stadt im Herzen von Sachsen-Anhalt. Sie wurde 2010 gegründet, als sich mehrere Gemeinden zusammenschlossen und eine Einheitsgemeinde bildeten. Diese Gemeinden, darunter Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Raguhn und weitere, waren zuvor Teil der Verwaltungsgemeinschaft Raguhn. Die Stadt liegt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und bietet ihren Einwohnern und Besuchern eine Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Raguhn-Jeßnitz

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Raguhn-Jeßnitz beträgt 360 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 104, deutschlandweit auf Platz 3.442. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

360 %

(Stand: 2024)

Ranking im Bundesland:

104

Ranking in Deutschland:

3.442

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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