Raguhn-Jeßnitz: Gewerbesteuer-Erhöhung in 2025
Stadt passt Hebesätze für Realsteuern an

- 6 min Lesezeit
Der Stadtrat beschloss am Mittwochabend, die Grundsteuer A bei 300 Prozent zu belassen, während die Grundsteuer B von 360 auf 380 Prozent und die Gewerbesteuer von 350 auf 360 Prozent steigen soll. Die Anpassung war erforderlich, da die Finanzämter bis Ende 2024 eine Neubewertung aller Grundstücke vornehmen. Ohne diese Entscheidung hätte die Stadt ab Januar keine rechtliche Grundlage zur Steuererhebung mehr gehabt.
Neuigkeit anhören
Quelle(n) dieser Nachricht: mz.de, "Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz beschließt leichte Anhebung bei Grund- und Gewerbesteuerhebesätze", 14. Dezember 2024
Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Raguhn-Jeßnitz
Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Raguhn-Jeßnitz:
Ihre Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen
Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Raguhn-Jeßnitz ab (inklusive Standort-Analyse):
Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Raguhn-Jeßnitz aufrufen

Über Raguhn-Jeßnitz:
Raguhn-Jeßnitz ist eine vielseitige Stadt im Herzen von Sachsen-Anhalt. Sie wurde 2010 gegründet, als sich mehrere Gemeinden zusammenschlossen und eine Einheitsgemeinde bildeten. Diese Gemeinden, darunter Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Raguhn und weitere, waren zuvor Teil der Verwaltungsgemeinschaft Raguhn. Die Stadt liegt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und bietet ihren Einwohnern und Besuchern eine Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Raguhn-Jeßnitz
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Raguhn-Jeßnitz beträgt 360 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 104, deutschlandweit auf Platz 3.442. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Raguhn-Jeßnitz ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
360 %
(Stand: 2024)
Ranking im Bundesland:
104
Ranking in Deutschland:
3.442
Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Raguhn-Jeßnitz kostenlos abrufen