Ottenhofen passt Hebesätze für 2025 an
Neue Sätze ab Januar - Gewerbesteuer-Hebesatz stabil

- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende neue Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 445 %, für die Grundsteuer B 235 % und für die Gewerbesteuer 380 %. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden angepasst und unterscheiden sich nun voneinander. Im Jahr 2024 lagen beide noch einheitlich bei 380 %.
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Über Ottenhofen:
Ottenhofen ist eine charmante Gemeinde in Oberbayern, die im Landkreis Erding liegt. Mit ihrer idyllischen Lage und ländlichen Atmosphäre bietet sie einen ruhigen Rückzugsort inmitten der bayerischen Landschaft. Die Gemeinde ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, was eine effiziente Verwaltung und Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden ermöglicht. Ottenhofen verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, einschließlich lokaler Geschäfte und Dienstleistungen, die den Bewohnern ein komfortables Leben bieten.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ottenhofen
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ottenhofen beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.606, deutschlandweit auf Platz 4.543. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ottenhofen ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1.606
Ranking in Deutschland:
4.543
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