Neue Hebesätze in der Gemeinde Biendorf ab 2025
Aufkommensneutralität mit individuellen Anpassungen

- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 417 v. H. und für die Grundsteuer B 354 v. H. Ziel ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer trotz Reform auf dem bisherigen Niveau zu halten.
Die Reform soll zwar aufkommensneutral umgesetzt werden, doch für einzelne Grundstückseigentümer kann es zu Veränderungen kommen. Die Anpassung der Hebesätze wird dazu führen, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während andere entlastet werden. Der individuelle Grundsteuerwert, der vom Finanzamt ermittelt wird, ist entscheidend für die Höhe der Steuerlast.
Die Gemeinde Biendorf betont, dass die Gewerbesteuer von diesen Änderungen unberührt bleibt und weiterhin bei 320 v. H. liegt.
Dieser Schritt der Gemeinde stellt sicher, dass die Reform umgesetzt wird, ohne die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer zu beeinflussen, und ermöglicht gleichzeitig eine gerechtere Verteilung der Steuerlast auf die Grundstückseigentümer.
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Über Biendorf:
Biendorf ist eine charmante Gemeinde im Herzen von Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland. Sie liegt im Landkreis Rostock und bietet eine idyllische Atmosphäre mit einer Mischung aus ländlicher Schönheit und regionaler Geschichte. Die Gemeinde wird vom Amt Neubukow-Salzhaff verwaltet, das seinen Sitz in der nahe gelegenen Stadt Neubukow hat. Biendorf selbst ist ein kleiner Ort, der von einer wunderschönen Landschaft umgeben ist, einschließlich der Salzwiesen des Salzhaffs, die zum Naturpark Salzhaff gehören.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Biendorf
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Biendorf beträgt 320 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 51, deutschlandweit auf Platz 697. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Biendorf ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
320 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
51
Ranking in Deutschland:
697
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