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Mainbernheim: Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt 2025 stabil

Keine Änderung bei der Gewerbesteuer im Jahr 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Mainbernheim im Landkreis Kitzingen hat ihre Steuerpläne für das kommende Jahr mitgeteilt. Laut der Mitteilung der Stadtverwaltung an gewerbesteuer.net bleibt der Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2025 unverändert bei 320 von Hundert. Dies bedeutet für Gewerbetreibende in Mainbernheim eine fortgesetzte Stabilität bei der Gewerbesteuerbelastung.

Darüber hinaus wurden auch die Hebesätze für die Grundsteuer für das kommende Jahr definiert. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wurde ein Hebesatz von 240 v. H. festgelegt, während für Grundstücke (Grundsteuer B) ein Satz von 190 v. H. gilt. Diese Sätze wurden in einer neuen Satzung vom 25.10.2024 verabschiedet.

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Über Mainbernheim:

Mainbernheim, eine kleine Stadt im Landkreis Kitzingen in Unterfranken, ist ein verstecktes Juwel für Geschichtsliebhaber. Erstmals im 9. Jahrhundert erwähnt, war sie einst eine bedeutende Reichsstadt. Die "Alte Reichsstraße", eine Ost-West-Verbindung, die die "Goldene Straße" fortsetzte, durchquerte die Stadt und trug zu ihrer Entwicklung bei. Der historische Stadtkern und der einzigartige Arkadenfriedhof, ein denkmalgeschütztes Gelände, sind Zeugen dieser Vergangenheit. Nach einer kurzen Phase der Verwaltungsgemeinschaft mit Iphofen erlangte Mainbernheim bei der bayerischen Gebietsreform seine Selbstständigkeit zurück. Heute ist die Stadt vor allem als Auspendler-Gemeinde bekannt, da viele Einwohner in nahe gelegenen Städten wie Kitzingen, Würzburg und Nürnberg arbeiten.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Mainbernheim

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Mainbernheim beträgt 320 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 304, deutschlandweit auf Platz 692. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Mainbernheim ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

320 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

304

Ranking in Deutschland:

692

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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