Kalenborn (bei Altenahr): Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2025
Die Hebesätze für 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt der Hebesatz 345. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, wurde auf 465 festgesetzt. Der Gewerbesteuer-Hebesatz, der für die Besteuerung von Gewinnen aus Gewerbebetrieben maßgeblich ist, beträgt 380.
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Über Kalenborn (bei Altenahr):
Kalenborn ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz. Seit 1974 ist sie Teil der Verbandsgemeinde Altenahr. Die Gemeinde hat eine interessante Geschichte, die bis in die Vergangenheit reicht, als sie noch als Calenborn bekannt war. Diese Schreibweise wurde 1935 offiziell geändert. Kalenborn ist ein idyllischer Ort, umgeben von der malerischen Landschaft des Ahrtals.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Kalenborn (bei Altenahr)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Kalenborn (bei Altenahr) beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 156, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Kalenborn (bei Altenahr) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
156
Ranking in Deutschland:
4.535
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