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IHK Baden-Württemberg warnt vor Belastungen durch Landesmobilitätsgesetz-Erweiterung

Zusätzliche Kosten für Unternehmen und Bürokratieabbau in Gefahr

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) in Baden-Württemberg ist ein rechtlicher Rahmen, der nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität fördern soll. Es bietet Kommunen Instrumente, um den Klimaschutz zu stärken und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auszubauen.
Baden-Württemberg

Ein zentrales Element des LMG ist der Mobilitätspass. Dieser ermöglicht es Kommunen, eine Abgabe zu erheben, die in Verbesserungen des ÖPNV fließt. Ursprünglich sollten Einwohner oder Fahrzeughalter die Abgabe zahlen. Nun wird auch über eine zusätzliche Einbeziehung von Unternehmen (z. B. über eine Arbeitgeberabgabe) nachgedacht. Unternehmen könnten verpflichtet werden, Beiträge für die Nutzung des ÖPNV oder für Maßnahmen zur Verkehrsentlastung zu zahlen. Das betrifft insbesondere Firmen in städtischen Gebieten, die von der City-Maut betroffen sein könnten.

Die Pläne der Landesregierung, das Landesmobilitätsgesetz auszuweiten, stoßen auf Kritik des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK). BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel warnt vor erheblichen Konsequenzen für die Wirtschaft, vornehmlich für Unternehmen in Innenstädten.

Laut Schnabel würde die Einführung des Mobilitätspasses, der nun in Form einer City-Maut oder Arbeitgeberabgabe umgesetzt werden könnte, zu einer doppelten Belastung für Betriebe führen. Diese zahlen bereits Gewerbesteuer, die zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs beiträgt, und sollen nun zusätzliche Kosten tragen. Dies könnte den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich schwächen, da andere Bundesländer keine vergleichbaren Abgaben haben.

Zudem fordert der BWIHK die Landesregierung auf, die bürokratischen Auswirkungen des Gesetzes zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Maßnahmen, wie die Einstellung von Radwegkoordinatoren und neue Pflichten für Verkehrsunternehmen, würden nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch den Bürokratieabbau behindern, der für die Wirtschaft von großer Bedeutung ist.

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Quelle(n) dieser Nachricht: rnf.de, "Baden-Württemberg: IHK kritisiert Ausweitung des Landesmobilitätsgesetzes", 4. Dezember 2024

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