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Heiligenmoschel passt Hebesätze 2025 an

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die rheinland-pfälzische Gemeinde Heiligenmoschel hat ihre Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 angepasst.

Wie die Gemeinde auf Anfrage von gewerbesteuer.net mitteilte, gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt nun 490 Prozent, für die Grundsteuer B 580 Prozent und für die Gewerbesteuer 400 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 450 Prozent und für die Grundsteuer B bei 465 Prozent lagen, ist somit insbesondere bei der Grundsteuer B eine deutliche Anpassung erfolgt. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt hingegen unverändert.

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Über Heiligenmoschel:

Heiligenmoschel ist eine charmante Gemeinde im Westen Deutschlands, im Bundesland Rheinland-Pfalz gelegen. Die Gemeinde befindet sich im Landkreis Kaiserslautern und ist Teil der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg. Die Umgebung ist von sanften Hügeln und malerischen Landschaften geprägt, die typisch für die Region sind. Heiligenmoschel bietet seinen Einwohnern und Besuchern eine ruhige Atmosphäre und einen ländlichen Charme.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Heiligenmoschel

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Heiligenmoschel beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.711, deutschlandweit auf Platz 8.195. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Heiligenmoschel ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

400 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

1.711

Ranking in Deutschland:

8.195

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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