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Steinhorst (Niedersachsen)

Hebesatzänderungen in Steinhorst 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Steinhorst, eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Gifhorn, hat ihre aktuellen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bekannt gegeben.

Diese gelten seit dem 1. Januar 2025 und weichen von den Werten des Vorjahres ab. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt nun 420 (Vorjahr: 460), für die Grundsteuer B 295 (Vorjahr: 460). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt unverändert bei 400.

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Quelle(n) dieser Nachricht: Amtsblatt des LK Gifhorn 12/2024

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Hebesatzänderungen in Steinhorst 2025 - Gewerbesteuer News

Über Steinhorst (Niedersachsen):

Steinhorst ist eine charmante Gemeinde in der idyllischen Landschaft des Landkreises Gifhorn, Niedersachsen. Die Gemeinde ist ein wahres Juwel für Naturliebhaber und bietet eine friedliche Atmosphäre abseits des geschäftigen Stadtlebens. Die Umgebung ist geprägt von üppigen Wäldern und malerischen Landschaften, die zu entspannenden Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Steinhorst hat eine lange Geschichte, die bis in die mittelalterliche Zeit zurückreicht, was es zu einem Ort von historischem Interesse macht.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinhorst (Niedersachsen)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Steinhorst (Niedersachsen) beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 489, deutschlandweit auf Platz 8.200. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Steinhorst (Niedersachsen) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

400 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

489

Ranking in Deutschland:

8.200

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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