Hebesatzänderungen in Steinhorst 2025
Die neuen Hebesätze für 2025

- 6 min Lesezeit
Diese gelten seit dem 1. Januar 2025 und weichen von den Werten des Vorjahres ab. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt nun 420 (Vorjahr: 460), für die Grundsteuer B 295 (Vorjahr: 460). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt unverändert bei 400.
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Quelle(n) dieser Nachricht: Amtsblatt des LK Gifhorn 12/2024
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Über Steinhorst (Niedersachsen):
Steinhorst ist eine charmante Gemeinde in der idyllischen Landschaft des Landkreises Gifhorn, Niedersachsen. Die Gemeinde ist ein wahres Juwel für Naturliebhaber und bietet eine friedliche Atmosphäre abseits des geschäftigen Stadtlebens. Die Umgebung ist geprägt von üppigen Wäldern und malerischen Landschaften, die zu entspannenden Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Steinhorst hat eine lange Geschichte, die bis in die mittelalterliche Zeit zurückreicht, was es zu einem Ort von historischem Interesse macht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinhorst (Niedersachsen)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Steinhorst (Niedersachsen) beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 489, deutschlandweit auf Platz 8.200. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Steinhorst (Niedersachsen) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
400 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
489
Ranking in Deutschland:
8.200
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